Eintägiges Praxis-Seminar
Teilnahmegebühr: 690,- EUR zzgl. MwSt.
Dauer: von 9:00 bis ca. 17:00 Uhr
Seminarkürzel: NM
Auch Online buchbar: Zu den Terminen
4,5 von 5 Sternen
basierend auf 1239 Kundenbewertungen
Vereinbarung von Betriebskosten, aber wie?
Streitthema: Sonstige Betriebskosten
Dauerbrenner: Wirtschaftlichkeitsgebot bei steigenden Preisen, wie reagiere ich als Vermieter
Der Umgang mit dem Energieausweis
Umsatzsteuer in der Betriebskostenabrechnung
Mess- und Eichgesetz (MessEG)
Berechnung von Betriebskosten
Schuldanerkenntnis bei Guthabenauskehr?
Abrechnungsfristen insbesondere unter Berücksichtigung unterschiedlicher Abrechnungszeiträume. Dürfen Fristen verlängert werden?
Verjährung, Verwirkung von Betriebskosten, Geltendmachung von ausstehenden Forderungen
Betriebskostenrecht ist mangels vorhandener gesetzlicher Regelungen fast ausschließlich Richterrecht. Viele neue Urteile verändern die Betriebskostenabrechnung daher ständig! Mit einem Federstrich kann der BGH teilweise jahrzehntelang anerkannte Abrechnungsprinzipien von einem Tag auf den anderen über Bord werden. Gerade auch aus diesem Grunde ist es für die Erstellung von Betriebskostenabrechnungen wichtig, rechtlich immer up-to-date zu bleiben. So hat der BGH beispielsweise in letzter Zeit eine Reihe von Urteilen gefällt, die für die Ersteller von Betriebskostenabrechnungen Vereinfachungen mit sich bringen, da Kosten nicht mehr so detailliert aufgeschlüsselt werden müssen, wie dies in der Vergangenheit stets gefordert wurde.
Allerdings werden andererseits die Anforderungen an die Vermieter in manchen Bereichen auch verschärft., so wurde unter anderem klargestellt, dass es der Vermieter ist, der nachweisen muss, dass die Betriebskostenabrechnung stimmt.
Welche Anforderungen müssen Sie durch das Mess- und Eichgesetz (MessEG) erfüllen? Gibt es ein Verwertungsverbot von Daten nicht geeichter Verbrauchszähler?
In unserem Praxisseminar erhalten Sie auf all diese Fragen kompetente Antworten und fachgerechte Hinweise für Ihre Betriebskostenabrechnung. Sie werden über alle Neuerungen informiert, damit Sie auch in Zukunft Ihre Betriebskosten sicher abrechnen und umlegen können.
Das Seminar wendet sich an Vermieter, an Verwalter und Eigentümer von Wohnraum und Gewerberaum sowie an Immobilienmakler und alle, die sich mit Betriebskosten beschäftigen müssen.
Ihr Seminarteam
Katrin Lambert
Seminar- und Produktmanagerin:
Personalmanagement / Entgeltabrechnung
Ausbilder / Azubis
Immobilien / Grundbesitz
Seminarorganisation
Unser Organisationsteam steht Ihnen bei Fragen mit Rat und Tat zur Seite.Unsere Referenten und ihre Veranstaltungsorte:
Michael Luhmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Ihr Referent in: Düsseldorf, Frankfurt-Raunheim, Hannover
4,5 von 5 Sternen basierend auf 1239 Kundenbewertungen
"Kompetenter Referent, beantwortet Fragen sofort und zwar direkt, kompetent und mit Gesetzesgrundlage - top!"
Sandra Berlin, PentaProperty GmbH
"Verständliche und klare Ausführungen."
Susanne Späth, KG Bursped Speditions-GmbH & Co.
Weiterbildung in angenehmer Atmosphäre
8:30 Uhr | | | Empfang |
9:00 Uhr - 9:15 Uhr | | | Begrüßung durch den Referenten und Abstimmung des Seminarinhaltes |
10:30 Uhr - 10:45 Uhr | | | Tee- und Kaffeepause |
13:00 Uhr - 14:00 Uhr | | | Gemeinsames Mittagessen |
15:15 Uhr - 15:30 Uhr | | | Tee- und Kaffeepause |
ca. 17:00 Uhr | | | Ende des Seminartages - Alle Teilnehmer erhalten ein Teilnehmer-Zertifikat |
Die Tagungshotels werden mit der Seminarbestätigung rechtzeitig bekannt gegeben. Teilnahmegebühr (zzgl. gesetzlicher MwSt.) pro Person inkl. Business-Lunch, Pausengetränke und ausführlicher digitaler Seminarunterlagen. Bei drei oder mehr Teilnehmern aus einer Firma erhalten der dritte und alle folgenden Teilnehmer einen Rabatt von 10 Prozent auf den Seminarpreis.
Die Hygienemaßnahmen vor Ort werden laufend der aktuellen Lage angepasst.
Bild: Life Of Pix (Pexels, Pexels Lizenz)