Vor kurzem war eine Neufassung der GoBD zum 1.1.2020 in aller Munde. Es ging vorrangig um Änderungen wie mobiles Scannen von Belegen, Einbezug von Cloud-Systemen, Aufbewahrung einer Konvertierung, Änderungen in Verfahrensdokumentationen.
Das BMF hat zunächst diesen Entwurf auf der BMF-Homepage veröffentlicht, aber nun wieder unangekündigt von der Homepage entfernt. Der Grund dafür ist laut BMF weiterer Abstimmungsbedarf mit den Ländern. Da die neuen GoBD noch nicht im Bundessteuerblatt veröffentlicht waren, gelten die GoBD vom 14.11.2014 also weiter.
Eine neue, mit den Ländern abgestimmte GoBD Fassung ist noch nicht absehbar.