Eintägiges Praxis-Seminar
Teilnahmegebühr: 325,- EUR zzgl. MwSt.
Dauer: von 9:00 bis ca. 17:00 Uhr
Seminarkürzel: BFU
4,5 von 5 Sternen
basierend auf 6 Kundenbewertungen
Jeweils unter Berücksichtigung der Änderungen in § 246 BauGB durch das Asylverfahrenbeschleunigungsgesetz.
Der stetige Zustrom von Flüchtlingen bringt für Staat, Gemeinwesen und nicht zuletzt beteiligte Unternehmen erhebliche Herausforderungen mit sich. Insbesondere das öffentliche Baurecht enthält eine Vielzahl von Vorgaben, welche mit dem Ziel einer möglichst zügigen Zulassung und Errichtung von Flüchtlingsunterkünften nur schwer in Einklang zu bringen ist. Der Bundesgesetzgeber hat auf die neuen Anforderungen reagiert und Ende 2014 und im letzten Jahr neue Regelungen im Baugesetzbuch geschaffen, die planungsrechtliche Hemmnisse abbauen sollen. Darüber hinaus haben einige Bundesländer Vereinfachungen im Bauordnungsrecht geschaffen bzw. werden solche Erleichterungen derzeit vorbereitet. Unser Seminar soll zunächst einen Überblick über die neuen Regelungen geben, diese en Detail erklären und die dazu bereits ergangene aktuelle Rechtsprechung beleuchten. Konkret wird die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Flüchtlingen im Anwendungsbereich von Bebauungsplänen, im sog. unbeplanten Innenbereich und im Außenbereich behandelt. Ferner werden die bauordnungsrechtlichen Maßgaben diskutiert und die Rechtsschutzmöglichkeiten gegen Baugenehmigungen für Flüchtlingsunterkünfte besprochen (insbesondere unter dem Aspekt des sog. Nachbarschutzes).
Neben den Vorgaben des öffentlichen Baurechts spielt das Vergaberecht eine große Rolle bei der Flüchtlingsunterbringung. Bautätigkeiten, aber auch die Beschaffung von Ausstattungsgegenständen oder von Dienstleistungen in den Unterkünften (z. B. Sicherheitsdienste, Catering) können öffentliche Beschaffungsvorgänge darstellen, die unter bestimmten Voraussetzungen den Maßgaben des Vergaberechts unterfallen. In dem Seminar sollen daher die notwendigen vergaberechtlichen Rahmenbedingungen skizziert und etwaige Möglichkeiten der Verfahrensbeschleunigung – und Erleichterung sowie des Rechtsschutzes vorgestellt und diskutiert werden.“
Das Seminar richtet sich an Bauträger, Generalunternehmer, Bauherren, Projektmanagementgesellschaften, Landes- und Kommunalbauämter und deren Fachbauabteilungen sowie an alle, die mit dem Bauen von Flüchtlingsunterkünften in Ihrem Arbeitsbereich beschäftigt sind.
Ihr Seminarteam
Sarah Behrens
Produktmanagerin für Bauwesen und Architektur, Inhouse-Seminare, Steuern, Bilanzen und Controlling
Telefon: 040 / 41 33 21 - 94Seminarorganisation
Unser Organisationsteam steht Ihnen bei Fragen mit Rat und Tat zur Seite.
4,5 von 5 Sternen basierend auf 6 Kundenbewertungen
"Sehr praxisnah, tiefgründig, abwechslungsreich."
Doreen Kindermann, MEAG Munich ERGO Asset
"Sehr informativ, frisch und lebendig. Zeigt neue Blickwinkel auf und bringt die kleinen Zellen zum Rattern."
Susanne Bullmann, Hydro Aluminium Deutschland GmbH
Weiterbildung in angenehmer Atmosphäre
8:30 Uhr | | | Empfang |
9:00 Uhr - 9:15 Uhr | | | Begrüßung durch den Referenten und Abstimmung des Seminarinhaltes |
10:30 Uhr - 10:45 Uhr | | | Tee- und Kaffeepause |
13:00 Uhr - 14:00 Uhr | | | Gemeinsames Mittagessen |
15:15 Uhr - 15:30 Uhr | | | Tee- und Kaffeepause |
ca. 17:00 Uhr | | | Ende des Seminartages |
Unsere Empfehlung: Erkundigen Sie sich unverbindlich nach der Möglichkeit, dieses Seminar als Inhouse-Veranstaltung zu buchen!
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Bild: Life Of Pix (Pexels, Pexels Lizenz)