Wenn ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer einen Firmenwagen zur Verfügung stellt, der auch privat genutzt werden darf, entsteht bekanntlich ein geldwerter Vorteil, der entweder pauschal im Rahmen der 1 %-Regelung oder auf Grundlage der tatsächlichen Nutzungsverhältnisse durch ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch angesetzt werden kann.
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