05.03.2020 — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof
Veröffentlicht: 05. März 2020
Aktenzeichen: III R 59/18
Die Mitwirkungspflicht volljähriger Kinder in Kindergeldsachen (§ 68 Abs. 1 Satz 2 EStG) erstreckt sich auch auf das finanzgerichtliche Verfahren. Aufgrund des dadurch angeordneten Ausschlusses des § 101 AO hat das Kind insoweit im finanzgerichtlichen Verfahren kein Zeugnisverweigerungsrecht.
Urteil vom 18.9.2019
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