08.06.2020 — Von Oliver Glück. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH
§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB verlangt, bei Anwendung einer Bewertungsmethode nach § 240 Abs. 4 HGB (Bewertung von Gruppen gleichartiger Vermögensgegenstände und Schulden zum gewogenen Durchschnitt), § 256 Satz 1 HGB (Bewertung mittels Verbrauchsfolgeverfahren wie Last-in-First-Out (Lifo) oder First-in-First-Out (FiFo)) die Unterschiedsbeträge pauschal für die jeweilige Gruppe auszuweisen, wenn die Bewertung im Vergleich zu einer Bewertung auf der Grundlage des letzten vor dem [...]
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