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Aufbau und Inhalt des Anhangs – Einzelangaben: Wann sind Angaben nach § 285 Nr. 3 HGB zu machen und welche Angaben sind ggf. erforderlich?

09.07.2020  — Von Oliver Glück. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH

Das sind fünf Angaben (Art, Zweck, Risiken, Vorteile und finanzielle Auswirkungen, wobei Zweck und Vorteile sich überschneiden) unter drei Bedingungen:

  • es liegen außerbilanzielle Geschäfte („nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte") vor;
  • Wesentlichkeit der Risiken und Vorteile sowie
  • Erforderlichkeit der Offenlegung für die Beurteilung der Finanzlage (nicht der Ertrags- oder Vermögenslage).

Kleine Kapitalgesellschaften können auf [...]

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