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Umlagefähigkeit der Grundsteuer in Gefahr

17.07.2018  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Haus & Grund Deutschland.

Erneut gibt es Diskussion um die Umlagefähigkeit der Grundsteuer. Auslöser ist diesmal ein Vorschlag des Bundesfinanzministers Olaf Scholz (SPD). "Haus & Grund", die größte deutsche Interessengemeinschaft von privaten Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümern, ist entsetzt und mahnt: Hände weg von der Grundsteuer!

Die Diskussion um die Umlagefähigkeit der Grundsteuer entflammt erneut. Auslöser sind Überlegungen von Olaf Scholz , die Grundsteuer künftig nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr auf die Mieter umlegen zu können. Energisch tritt der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland diesen Überlegungen entgegen: "Die Grundsteuer ist eine Steuer der Wohnungsnutzer und keine verkappte Vermögensteuer", betonte Verbandspräsident Kai Warnecke. Die Umlagefähigkeit sei elementar, damit sich private Einzelvermieter weiterhin am Mietwohnungsmarkt engagierten.

Darüber hinaus wies Warnecke darauf hin, dass die Grundsteuer von den Kommunen vor allem deshalb eingenommen wird, um Kitas, Schulen und andere Infrastrukturleistungen vor Ort zu finanzieren. "Das kommt allen in der Kommune lebenden Menschen gleichermaßen zugute, sowohl Mietern als auch selbstnutzenden Eigentümern. Daher ist es eine Frage der sozialen Gerechtigkeit, dass alle an den Kosten beteiligt werden", so der Verbandspräsident.

"Die Sozialdemokraten müssen sich endlich von der Vorstellung verabschieden, dass Vermieter vor Finanzkraft strotzende Großkonzerne sind", forderte Warnecke mit Verweis auf aktuelle Studien und Umfragen: Private Einzelvermieter stellen knapp zwei Drittel aller Mietwohnungen in Deutschland. 7,5 Prozent verdienen mit der Vermietung kein Geld, drei Viertel maximal 10.000 Euro im Jahr. Ein Viertel der privaten Einzelvermieter erhöht in laufenden Mietverhältnissen nie die Miete. Warnecke: "Die Sozialdemokraten sind auf diese Vermietergruppe angewiesen, wenn sie es mit bezahlbarem Wohnen für Mieter ernst meinen."

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