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Sexistische Kleidervorschriften am Arbeitsplatz

12.12.2019  — Jasmin Dahler.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

Keine Chance für einen zweiten Eindruck – frei nach diesem Motto versuchen die meisten Menschen, gleich mit dem ersten Eindruck zu punkten. Das ist nachvollziehbar, doch immer wieder entstehen daraus in diversen Unternehmen sexistische Dresscodes. Ein Überblick.

Rollenbilder sind und bleiben populär. Klischees werden bedient und gesprengt, werden öffentlich bekämpft und bleiben doch in den Köpfen erhalten. Und oft nicht nur in Köpfen, sondern auch in Unternehmensrichtlinien: Sexistische Dresscodes kommen immer wieder vor. Ein internationales Problem, wie unser Überblick zeigt.

London

2016 schaffte es die High-Heel-Gate Affäre auch in die deutschen Zeitungen. Eine britische Empfangsdame der Unternehmensberatung PricewaterhouseCoopers wurde gleich an ihrem ersten Arbeitstag nach Hause geschickt, weil sie keine Schuhe mit hohen Absätzen getragen hatte. Nach einer Online-Petition, welche von mehr als 100.000 Menschen unterzeichnet wurde, änderte das Unternehmen seine Richtlinien und gestattet seitdem, dass die Damenschuhe keine fünf bis zehn Zentimeter hohen Absätze haben müssen. Auch wollte das Unternehmen die Vorschriften für Strumpfhosen und Make-up überprüfen.

In Großbritannien dürfen Arbeitgeber*innen weiblichen und männlichen Arbeitnehmer*innen unterschiedliche Kleiderordnungen vorschreiben, solange ein gleiches Maß an Eleganz gefordert wird. Doch laut einem Report des britischen Parlaments aus dem Jahr 2017 diskriminieren die Dresscodes in britischen Unternehmen sehr oft Frauen.

So wurde von weiblichen Arbeitnehmerinnen neben hohen Absätzen unter anderem verlangt, dass sie viel Make-up und wenig Kleidung tragen sollten. In einigen Unternehmen mussten Angestellte sogar ihre Haare blond färben und durften nur bestimmte Farben für Make-up und Kleidung nutzen. Beliebteste Verbote in Großbritannien waren unter anderem sichtbare Tattoos, "zu große" Ohrringe und Modeschmuck.

Aber auch Männer mussten sich in Großbritannien bereits mit Kleidervorschriften herumschlagen. Ein junger Mann wollte an einem heißen Tag im Sommer mit Shorts zur Arbeit, wurde jedoch prompt nach Hause geschickt. Er sollte sich zu Hause eine lange Hose anziehen. Stattdessen kam er in einem Kleid wieder. Dank diesem Protest gestattete sein Arbeitgeber künftig auch Shorts, sofern sie farblich passten. Das Kleid durfte der Arbeitnehmer übrigens auch anbehalten.

Und Männer aus anderen europäischen Ländern zogen nach. Busfahrer in der französischen Stadt Nantes kamen in Röcken zur Arbeit, da Shorts trotz der hohen Temperaturen nicht gestatten waren, Frauen das Tragen von Röcken jedoch schon.

Russland

Die russische Fluggesellschaft Aeroflot machte ebenfalls mit einem Sexismusvorfall auf sich aufmerksam. Hier ging es jedoch nicht vorrangig um die richtige Kleidung, die Uniform ist immerhin für alle Geschlechter ähnlich und fest vorgeschrieben, sondern um deren Größe. Stewardessen durften die Kleidergröße von 42 nicht überschreiten und auch das Alter von 40 durfte nicht geknackt werden. Jung, schlank und schön sollten die Stewardessen für die Langstreckenflüge sein. Alle anderen Frauen wurden von dem Unternehmen kurzerhand auf die Inlandflüge verfrachtet. Diese werden jedoch deutlich schlechter bezahlt als die Auslandflüge und so erhielten viele Frauen trotz langjähriger Erfahrung und Firmentätigkeit weniger Geld.

Die Flugbegleiterinnen Jerusalimskaja und Magurina protestierten dagegen, gewannen auch vor Gericht, aber das änderte für sie nichts. Sie wurden nicht mehr als leitende Stewardessen eingesetzt und die Kolleginnen, insbesondere die Jüngeren, wurden gegen die beiden Frauen gehetzt. Sodass der Druck zu stark wurde und sie kündigten.

Japan

Ganz aktuell ist das Thema sexistische Dresscodes zurzeit in Japan. Hier läuft derzeit eine Petition. Die Regierung wird dazu aufgefordert, frauenfeindliche Vorschriften zu Kleidung und Aussehen weiblicher Mitarbeiterinnen in einem geplanten Gesetz gegen Belästigung am Arbeitsplatz explizit zu benennen, damit Arbeitgeber*innen künftig keine absurden Forderungen mehr stellen können.

Denn noch wird Mitarbeiterinnen an vielen Firmenrezeptionen das Tragen von Brillen verboten. Nach Ansicht der Arbeitgeber*innen sind gerade die Empfangsdamen das Gesicht der Firma und eine Brille sei dabei ein störendes Element. Bei Kosmetikfirmen wird zudem damit argumentiert, dass Brillen bei Verkäuferinnen das eigene Produkt verdeckten.

Gestartet wurde die Petition übrigens von der Schauspielerin und Autorin Yumi Ishikawa. Diese hatte zuvor bereits eine Initiative gegen das verpflichtende Tragen von hochhackigen Schuhen für Frauen am Arbeitsplatz gestartet. Die Petition hat bereits das japanische Gesundheitsministerium erreicht. Das Gesundheitsministerium teilte mit, dass sie die Petition prüfen wollen und dann mal schauen, was möglich ist.

Schweiz

Zurück nach Europa: 2010 sorgte die Schweizer Großbank UBS für Schlagzeilen, als sie ihren Mitarbeiterinnen empfahl, hautfarbene Unterwäsche zu tragen. Als sich Kritik regte, zog die Bank ihren Vorschlag zwar schnell wieder zurück, landete aber 2017 wieder in der Presse: Die Bank veranstaltete für Studentinnen einen Schmink- und Modekurs für den gelungenen ersten Eindruck in der Business-Welt. Fachliche Kompetenzen waren dabei nicht gefragt.

Auch die Schweizer Fluggesellschaft Swiss schreibt einen strengen Dresscode für ihre Mitarbeiterinnen vor. Flugbegleiterinnen müssen Schuhe mit Absätzen zwischen 1,5 und 8 Zentimetern, farbigen Lipgloss oder Lippenstift in Braun- oder Rottönnen sowie hautfarbene oder weisse Unterwäsche tragen. Männern bleibt dieser Dresscode erspart.

Deutschland

In Deutschland muss ein Unternehmen zwischen dem betrieblichen Interessen und den Persönlichkeitsrechten des Arbeitnehmers und der Arbeitnehmerin abwägen. Vorgeschriebene Arbeitskleidung oder ein Dresscode müssen daher ein berechtigtes Interesse zur Grundlage haben. Das können hygienische oder sicherheitsrelevante Gründe sein, aber auch der Wunsch nach einem einheitlichen Erscheinungsbild des Personals gegenüber der Kundschaft und den Geschäftspartner*innen. Auch eine Betriebsvereinbarung kann Bekleidungsregeln enthalten.

Vorschriften zur Kleidungslänge sind ohne Kundenkontakt nur begrenzt möglich. Vorgaben zur Unterwäsche sind in Deutschland nur dann zulässig, wenn die Farbe den Charakter der Dienstbekleidung beeinträchtigt.

Des Weiteren urteile das Landesarbeitsgericht Köln (Beschluss, Aktenzeichen 3 TaBV 15/10), dass es Mitarbeiterinnen nicht vorgeschrieben werden kann, Fingernägel nur einfarbig zu lackieren. Im gleichen Urteil beschloss das Gericht, dass Männern nicht vorgeschrieben werden kann, ihre Haare nur in natürlichen Farben zu färben.

Und obwohl bis jetzt kein High-Heel-Skandal in Deutschland aufgetreten ist, wird Frauen in diversen Zeitungen, Zeitschriften und Blogs noch immer dazu geraten, niemals mit flachen Schuhen zur Arbeit oder zu Bewerbungsgesprächen zu gehen. Begründet wird dies meist damit, dass Schuhe mit Absätzen besser aussehen oder zu einer selbstbewussteren Haltung führen würden.

Fazit

Uniformvorschriften oder ein bestimmter Dresscode für Mitarbeiter*innen eines Unternehmens sind okay. Immerhin bestimmt das Auftreten der Arbeitnehmer*innen auch darüber, wie das Unternehmen wahrgenommen wird. Ob Frauen sich jedoch schminken oder nicht, hat mit buisnesskonformer Kleidung nichts zu tun. Auch sollte in solchen Vorschriften nicht spezifisch verlangt werden, dass Frauen Stöckelschuhe tragen. Der Dresscode eines Unternehmens sollte geschlechterunspezifisch sein und Mitarbeiter*innen den Spielraum offen lassen, sich innerhalb dieser Vorschriften zu bewegen. Wenn die Männer flache Schuhe tragen dürfen, sollten Frauen das auch. Wenn Frauen an warmen Tagen Kleidung tragen dürfen, die nur knapp übers Knie geht, dann sollten Männer das auch dürfen. Gleichstellung sollte auch bei Uniformen angestrebt werden.

Bild: Magda Ehlers (Pexels, Pexels Lizenz)

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