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Neue Zähler sollen jedem den Verbrauch besser anzeigen

23.03.2020  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Stiftung Warentest.

Hinter dem Austausch aller Stromzähler steckt ein hehres Ziel: der Klimaschutz. Die moderne Technik soll helfen, Strom aus erneuerbaren Energien besser nutzen zu können. Doch das ist noch Zukunftsmusik.

Bis es so weit ist, hoffen die Verantwortlichen vor allem auf die Sensibilisierung der Verbraucher. Die neuen „Smart Meter“ ermöglichen einen genaueren Überblick über den eigenen Stromverbrauch. Das soll die Verbraucher motivieren, effizienter und sparsamer mit Energie umzugehen.

Digitale Stromzähler: Antworten auf die wichtigsten Fragen

Muss jeder Stromkunde die neuen Zähler akzeptieren? Wann werden sie eingebaut? Und wer macht das? Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen zum Thema digitale Stromzähler.

Kann ich den Einbau eines neuen digitalen Zählers ablehnen?

Nein. Jeder Haushalt in Deutschland bekommt in den nächsten Jahren einen digitalen Stromzähler – ob er will oder nicht. Das sieht das Messstellenbetriebsgesetz vor. Demnach müssen bis zum Jahr 2032 alle Netznutzer mindestens mit einer „modernen Messeinrichtung“ ausgestattet sein. Einige Haushalte bekommen ein „intelligentes Messsystem“ – den sogenannten Smart Meter.

Ein modernes Messsystem ist ein einfacher elektronischer Stromzähler. Er ist nicht mit dem Internet verbunden und muss wie bisher manuell abgelesen werden. Anders die mit dem Internet verbundene Variante namens intelligentes Messsystem (Smart Meter). Mithilfe eines Kommunikationsmoduls übermittelt es die Messdaten an den Netzbetreiber. Kunden können ihre Daten von unterwegs über ein Webportal oder eine App abfragen.

Wer bekommt welchen Stromzähler?

Die moderne Messeinrichtung – also ohne Kommunikationsmodul – wird früher oder später in jedem Haushalt Mindeststandard. Intelligente Messsysteme sind oder werden Pflicht bei Stromkunden mit einem hohen Verbrauch, Stromerzeugern wie Betreibern von Solaranlagen und Haushalten mit einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung, zum Beispiel einer Wärmepumpe. Smart Meter können aber auch in allen anderen Haushalten eingebaut werden: entweder weil der Kunde es selber wünscht oder weil die für den Einbau verantwortliche Firma das beschließt. Seit Anfang 2020 ist dieser „optionale Einbau“ erlaubt.

Wann werden die neuen Zähler eingebaut?

Der Einbau moderner Messeinrichtungen läuft bereits seit einigen Jahren, vor allem in Neubauten, im Zuge größerer Renovierungen und bei Austausch alter Zähler, die ihre Lebensdauer überschritten haben.

Die Ausstattung der Haushalte mit intelligenten Messsystemen kommt derzeit langsam in Gang. Eigentlich hätte der Pflichteinbau bei bestimmten Gruppen, beispielsweise bei Betreibern von Photovoltaikanlagen, bereits 2017 starten sollen. Doch jahrelang scheiterte die flächendeckende Einführung daran, dass es keine drei Modelle unterschiedlicher Hersteller gab, die die hohen sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllten und vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert worden waren.

Nun ist diese Hürde gemeistert. Ende Februar 2020 startete der Pflichteinbau für Smart Meter bei Stromkunden mit einem Verbrauch von über 6 000 Kilowattstunden im Jahr. Vorerst ausgesetzt ist der Pflichteinbau bei Betreibern von Photovoltaikanlagen mit einer Nennleistung von mehr als 7 Kilowatt und Haushalten mit einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung, zum Beispiel Wärmepumpen oder Nachtspeicherheizung.

Der Zählerwechsel wird aber nicht jeden Stromkunden sofort treffen. Die Betreiber haben mehrere Jahre Zeit, den Austausch über die Bühne zu bringen.

Gut zu wissen, vor allem für Betreiber von Solaranlagen, die bisher selbst die Messung übernommen haben: Wer bereits einen Smart Meter vom Netzbetreiber hat, genießt eine Weile Bestandsschutz. Er darf sein Gerät noch bis zu acht Jahre nach ihrem Einbau nutzen.

Muss ich mich selbst um den Austausch kümmern?

Nein. Zuständig für den Austausch ist der „grundzuständige Messstellenbetreiber“. Bisher ist das meist der örtliche Netzbetreiber – nicht zu verwechseln mit dem Stromlieferanten. Es steht dem Kunden aber frei, sich einen anderen Messstellenbetreiber zu suchen. Derzeit gibt es allerdings nur wenige alternative Anbieter.

Wie erfahre ich, wann bei mir der Zähler gewechselt wird?

Der Messstellenbetreiber muss den Einbau des neuen Zählers mindestens drei Monate vorher ankündigen und den Kunden auf das Recht hinweisen, den Anbieter für den Messstellenbetrieb zu wechseln. Spätestens zwei Wochen vorher muss er einen konkreten Termin für den Einbau nennen und mindestens einen Ersatztermin anbieten.

Einige Unternehmen kommen dieser Informationspflicht offenbar nicht ausreichend nach. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ist gegen den Stromnetzbetreiber Westnetz deshalb sogar vor Gericht gezogen. Westnetz hatte in Haushalten den Zählerwechsel erst rund zwei Wochen vorher angekündigt. Damit habe das Unternehmen das Recht des Kunden missachtet, eine andere Firma als den Netzbetreiber mit dem Messstellenbetrieb zu beauftragen.

Auch der Bund der Energieverbraucher klagt über schlechte Informationen für den Endkunden. So seien die Ankündigungsschreiben der zuständigen Stromnetzbetreiber häufig verwirrend formuliert. Oft bekämen Kunden nach dem Einbau auch keine ausreichende Einführung in die Funktionen des neuen Zählers. Ihnen sei deshalb oft nicht klar, ob der neue Zähler Daten übertrage und wenn ja, welche.

Welche Daten senden und empfangen digitale Stromzähler?

Bei modernen Messeinrichtungen ändert sich wenig gegenüber den alten analogen „Ferraris-Zählern“. Sind sie nicht mit einem Kommunikationsmodul ausgestattet, übertragen sie keine Daten und müssen wie herkömmliche Zähler weiter vor Ort abgelesen werden.

Der Unterschied: Sie zeigen den Zählerstand digital in einem Display an. Außerdem speichern sie die Verbrauchswerte. So können Kunden nachschauen, wie viel Strom sie am Vortag, in der vergangenen Woche oder innerhalb eines Jahres verbraucht haben.

Die Handhabung der Geräte ist meist nicht ganz einfach. Viele müssen beispielsweise zum Ablesen der gespeicherten Verbrauchswerte mit einer Taschenlampe angeleuchtet und mit Lichtzeichen gesteuert werden.

Bei intelligenten Messsystemen ist das anders: Sie übertragen mithilfe des Kommunikationsmoduls die Messdaten an einen Server des Messstellenbetreibers. Dieser leitet sie an den Energieversorger weiter und stellt sie dem Kunden über ein Webportal oder eine App zur Verfügung. Ein Betreten der Zählerräume für das Ablesen ist nicht mehr nötig.

Smart Meter können auch Signale empfangen. Die Bewohner eines Smart Homes können so beispielsweise ihre elektrischen Geräte automatisch an- und ausschalten. Ist in dem Smart Meter zusätzlich eine Steuerbox eingebaut, ist es auch möglich, eine Photovoltaikanlage fernzusteuern und bei Netzüberlastung abzuregeln.

Sind meine Daten bei der Übertragung geschützt?

Ja. Die Daten, die ein Smart Meter überträgt, sind höchst sensibel: Aus ihnen lassen sich Erkenntnisse über Alltag und Gewohnheiten der Bewohner gewinnen. Sie werden entweder über das Mobilfunknetz, WLan, Lan oder die Stromleitung übertragen. Wie bei jeder digitalen Kommunikationsinfrastruktur sind die Daten theoretisch der Gefahr von Hackerangriffen ausgesetzt. Die smarten Zähler müssen deshalb sehr hohe Sicherheitsanforderungen erfüllen, die das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik eigens für intelligente Messsysteme entwickelt hat.

Können mir zusätzliche Kosten entstehen?

Ja, aber meistens nur geringe. Stromkunden mussten schon immer für ihren Zähler zahlen, im Schnitt waren es früher rund 8 Euro im Jahr. Diese Kosten rechnen Stromanbieter über den Grundpreis ab. Digitale Stromzähler dürfen mehr kosten, für die einfachen modernen Messeinrichtungen sind aber höchstens 20 Euro im Jahr erlaubt.

Anders als früher kann der Messstellenbetreiber für den Betrieb des Zählers eine eigene Rechnung schicken. Die Messstellenbetreiber haben aber mit den meisten Stromlieferanten vereinbart, dass diese die Kosten weiterhin mit dem Kunden abrechnen. Dennoch: Bei einem Wechsel des Stromanbieters empfiehlt es sich in Zukunft, einen Blick in die allgemeinen Geschäftsbedingungen zu werfen. Dort steht, ob der Messstellenbetrieb im Strompreis enthalten ist oder nicht. Das gilt besonders für Haushalte mit internetverbundenen Zählern.

Bei diesen Smart Metern sind die Kosten wesentlich höher. So liegen die gesetzlich vorgeschriebenen Preisobergrenzen für intelligente Messsysteme bei 60 bis 130 Euro im Jahr – abhängig vom Jahresstromverbrauch. Noch teurer kann es werden, wenn der Kunde sich freiwillig einen Smart Meter einbauen lässt oder er ein anderes Unternehmen mit dem Betrieb beauftragt. Freie Messstellenbetreiber sind nicht an die gesetzlichen Preisobergrenzen gebunden.

Welchen Nutzen habe ich von den neuen Geräten?

Die große Mehrheit der Stromkunden bekommt eine „moderne Messeinrichtung“. Dieser digitale Stromzähler bietet nicht wesentlich mehr als der alte analoge Zähler. Der Zählerstand muss nach wie vor manuell abgelesen werden, ein bequemer Überblick über den eigenen Stromverbrauch ist nur begrenzt möglich.

Intelligente Messsysteme bringen tatsächlich einen Zusatznutzen. Smart Meter veranschaulichen den aktuellen und vergangenen Stromverbrauch oder auch die Erzeugung des eigenen Stroms mit einer Photovoltaikanlage. Außerdem machen sie detaillierte Analysen der eigenen Verbrauchswerte möglich. Das motiviert, Stromfresser aufzuspüren und Verhaltensweisen zu ändern.

Nicht zuletzt sollen die Smart Meter die Einführung variabler Stromtarife voranbringen. Dahinter steckt die Idee, zu Zeiten eines Überangebots den Strom günstiger anzubieten, weil etwa Sonne und Wind in Spitzenzeiten besonders viel Energie liefern. Doch derartige Tarifmodelle gibt es derzeit kaum.

In Zukunft denkbar mit der neuen Technik ist auch eine häufigere, exaktere Stromabrechnung statt der bisherigen jährlichen Ablesung. Damit würden auch Abschlagszahlungen überflüssig.

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