27.11.2015 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: DHPG Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater.
Beides war in den vergangenen Jahren häufig Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten, weil es aus Sicht der Unternehmen irritierte, dass ein scheinbar übliches Geschäftsgebaren die Kenntnis einer drohenden Zahlungsunfähigkeit auf Seiten des Gläubigers unterstellte und damit die Zahlungsanfechtung ermöglichte. Zudem sieht der Gesetzentwurf vor, die Anfechtungsfrist der so genannten Vorsatzanfechtung von aktuell zehn auf vier Jahre zu verkürzen.
Dr. Ralf Bornemann, Partner, Insolvenzverwalter und Sanierungsberater beim Bonner Beratungsunternehmen DHPG, nimmt Stellung zum Gesetzesentwurf:
„Als Berater für den Mittelstand begrüßen wir im Grundsatz alle Erleichterungen für Unternehmen. Allerdings kann insbesondere die Einschränkung der Anfechtung von Zahlungen auf Zwangsvollstreckungsmaßnahmen dazu führen, dass im Ergebnis weniger Insolvenzverfahren eröffnet werden. Bei vielen Insolvenzverfahren hat bisher nur dieses Anfechtungsrecht dazu zugeführt, dass genügend Masse für eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorhanden gewesen ist.“
Dr. Ralf Bornemann kritisiert: „Da von dieser Anfechtung bisher fast ausschließlich die öffentliche Hand – insbesondere Finanzämter und Krankenkassen – betroffen war, kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass auf diesem Wege wieder Sonderrechte für den Staat eingeführt werden sollen, deren Abschaffung das eigentliche Ziel der Insolvenzordnung gewesen ist. Der dem jetzigen Regierungsentwurf vorangegangene Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums hatte derartige Anfechtungen gegenüber der öffentlichen Hand noch zugelassen. Nachdem nun der Bundesrat am 13. November 2015 wesentliche Änderungen des Regierungsentwurfes kritisiert hat und im Ergebnis wieder zu den Kernaussagen des Referentenentwurfs zurückkehrt, bleibt derzeit mit Spannung abzuwarten, welche Änderungen letztendlich umgesetzt werden.“
Themen
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?