22.05.2017 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: ECOVIS Webservice GmbH.
Auf den Straßen der Welt fahren rund 1,3 Millionen Fahrzeuge mit Elektroantrieb. Doch so recht kommen die Feinstaub-Vermeider nicht in Mode. Um das Geschäft anzukurbeln, gibt es in über der Hälfte der 34 von Ecovis befragten Länder einen Kaufbonus auf Staatskosten. „Bis auf ganz wenige Ausnahmen gibt es den Zuschuss sowohl für reine E- als auch für Hybrid-Autos, ganz gleich, ob es sich um Privat- oder Firmenwagen handelt“, sagt Ecovis-Vorstand Alexander Weigert. Nur Bulgarien und China beschränken die Subvention auf privat angeschaffte Fahrzeuge. „In China fließt sie direkt an die Hersteller, was den Verkaufspreis attraktiver macht“, sagt Richard Hoffmann, Ecovis-Partner in Peking. Mit Erfolg: Die Neuzulassungen bei E-Autos stiegen in China von 1 Prozent im Jahr 2015 auf 1,7 Prozent im Jahr 2016.
Das europäische Mekka der Elektromobilität liegt aktuell in Norwegen. Hier sind etwa 15 Prozent aller Neuzulassungen reine Elektroautos: Vorerst bis Ende 2017 fallen hier sowohl Kauf- also auch Umsatzsteuer weg. Die Fahrzeughalter zahlen weniger KFZ- und Straßensteuer, können gratis parken, Mautstraßen und Fähren benutzen sowie in öffentlichen Parkhäusern Strom tanken. „Ein Tesla S läge normalerweise bei 130.000 Euro“, rechnet Ecovis-Steuerberater Jørgen Svendgård in Oslo vor, „dank der Vergünstigungen zahlt der Käufer aber nur 72.000 Euro – die Ersparnis liegt also bei 58.000 Euro!“
Tendenziell sind die Zuschüsse für E-Autos deutlich höher als für Hybrider:
In einigen Ländern gibt es zusätzlich oder anstatt eines finanziellen Kaufanreizes steuerliche Vergünstigungen:
Überhaupt keine Förderung gibt es in acht der befragten Länder: Australien, Litauen, Peru, Polen, Serbien, Tschechien, Tunesien und Vietnam.
Finanzielle Kaufanreize | Zahl der Länder | Prozent 1) |
insgesamt | 27 | 79 Prozent |
Reduzierung der Anschaffungskosten durch | 20 2) | 59 Prozent |
Anschaffungsprämien (direkte Subventionen) | 12 | 35 Prozent |
davon auch für Firmenwagen | 11 | 32 Prozent |
Befreiung von Importzöllen | 3 | 9 Prozent |
Ermäßigung oder Wegfall von Kaufsteuern | 6 | 17 Prozent |
sonstige Steuervergünstigungen 3) | 21 | 61 Prozent |
davon zusätzlich zu Anschaffungsprämien | 7 | 21 Prozent |
Unternehmensteuer: beschleunigte oder erhöhte Abschreibung der Anschaffungskosten | 4 | 12 Prozent |
Einkommensteuer: Kaufpreis teilweise abzugsfähig | 3 | 9 Prozent |
Einkommensteuer-Erleichterungen für Arbeitnehmer, die E- oder Hybrid-Firmenwagen privat nutzen | 4 | 12 Prozent |
Kfz-Steuer-Befreiung oder -Ermäßigung (für jährliche Kfz-Steuer oder/und Registrierungssteuer) | 16 | 47 Prozent |
1) der 34 teilnehmenden Länder
2) China (Anschaffungsprämie, keine Kaufsteuer) nur einmal gezählt
3) Mehrfachnennungen möglich
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