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Home-Office: Gleiche Richtlinien für Arbeitssicherheit wie im Büro

04.11.2016  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: TÜV Rheinland AG.

Jeder dritte Arbeitnehmer würde gerne von zu Hause aus arbeiten, jeder zehnte macht es bereits in einzelnen Fällen.

Im Zeitalter der digitalen Vernetzung ist das Konzept Home-Office in immer mehr Berufen möglich und hat viele Vorteile: mehr Flexibilität, keine zeitaufwendigen Arbeitswege und eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie. In Deutschland besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Arbeit im Home-Office. Arbeitgeber und Arbeitnehmer entscheiden individuell nach Absprache, ob und in welchem Umfang der Job in die eigenen vier Wände verlegt werden kann. Damit die Arbeit dort genauso reibungslos und sicher wie im Büro abläuft, müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestimmte Regeln befolgen. Die wichtigsten Regeln geben das Arbeitsschutzgesetz und die Bildschirmarbeitsverordnung vor.

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Individuelle Gefährdungsbeurteilung nötig

Mögliche Gefährdungen und Belastungen werden in einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt. Um diese zu erstellen, benötigt entweder der Arbeitgeber, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder der Betriebsarzt ein Zutrittsrecht zur Wohnung des Arbeitnehmers. „Im Home-Office gelten die gleichen sicherheitstechnischen und ergonomischen Standards wie im Büro“, sagt Werner Lüth, Fachgebietsleiter für Arbeitssicherheit bei TÜV Rheinland. „Ein Notebook ist aus ergonomischer Sicht eher ungeeignet zum täglichen Arbeiten“, so der Experte. Ein externer Bildschirm und eine externe Tastatur müssen in diesem Fall vom Arbeitgeber bereitgestellt, Arbeitsmittel wie Drucker oder Aktenvernichter in geeigneten Intervallen geprüft und gewartet werden.


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