05.06.2019 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Die gute Nachricht: Arbeitgeber*innen dürfen Arbeitnehmer*innen nicht einfach auf der Arbeit verbrutzeln lassen. Gesetzlich sind drei Gradzahlen relevant. Dabei ist die Gradzahl entscheidend, der Arbeitnehmer*innen wirklich ausgesetzt sind.
Ab 26° Grad wird Arbeitgeber*innen empfohlen, Maßnahmen gegen die Wärme zu ergreifen. Handlungsmöglichkeiten sind:
Wurde die 30° Grad Grenze geknackt, müssen Arbeitgeber*innen handeln. Bereits genannte Handlungsmöglichkeiten können zum Beispiel durch eine Lockerung der Bekleidungsregeln ergänzt werden. Nach der „Arbeitsstättenregel ASR A3.5 Raumtemperatur“ sollten zuerst immer erst technische und organisatorische dann personenbezogene Maßnahmen getroffen werden.
Sollte die Raumtemperatur tatsächlich 35° Grad übersteigen, darf in dem Raum nicht mehr gearbeitet werden. Das bedeutet aber nicht, dass gar nicht mehr gearbeitet werden darf. Arbeitgeber*innen müssen alternative Räumlichkeiten bieten. Können Arbeitgeber*innen das nicht bewerkstelligen, bietet sich Home-Office als Alternative an. Hitzefrei bleibt somit die letzte Möglichkeit und wird im Sommer eher eine einmalige Ausnahme sein. Kann das Unternehmen Hitzeschutzkleidung, Luftduschen oder Wasserschleier bieten, ist die Arbeit bei +35° Grad auch weiterhin in den Büros möglich.
Einen besonderen Schutz müssen Arbeitgeber*innen für Schwangere, stillende Mütter und Personen mit attestierten gesundheitlichen Problemen bieten. Hält sich das Unternehmen nicht an diese Vorschriften und gefährdet damit die Gesundheit der Arbeitnehmer*innen kann dies Geldbußen von bis zu 5000 € nach sich ziehen.
Als Arbeitnehmer*in können Sie nicht eigenmächtig entscheiden, dass Sie hitzefrei machen. Ist Ihre Gesundheit jedoch gefährdet, kann Sie niemand zwingen, im Büro zu bleiben, aber Sie dürfen nicht einfach nach Hause gehen.
Ein Gespräch mit den Arbeitgeber*innen, welche im Übrigen auch unter der Hitze leiden werden, wäre in dieser Situation deutlich zielführender. Gehen Sie einfach nach Hause, sind rechtliche Schritte nicht ausgeschlossen. Ihre Arbeitsleistung dürfen Sie nur so lange verweigern, wie die Temperaturen im Raum unzumutbar sind. Ebenso können private Klimageräte und Ventilatoren bei einer nicht vorhandenen Absprache sowie das eigenmächtige Ignorieren von Bekleidungsvorschriften eine Abmahnung oder Kündigung nach sich ziehen.
Dennoch können auch Sie etwas gegen die Hitze tun:
Quellen und Hintergründe:
Bild: Ylanite Koppens (Pexels, Pexels Lizenz)