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Gutachten sieht Verfassungsverstoß in Mietpreisbegrenzungen

12.03.2019  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA).

Kaum ein Thema ist so umstritten wie die Mietpreisbremse. Wirkt sie oder ist sie reine Schikane? Ein vom ZIA, Zentraler Immobilien Ausschuss, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, bei Professor Thomas Dünchheim in Auftrag gegebenes Gutachten zur Mietpreisbegrenzung kritisiert die Maßnahme nun als „evident verfassungswidrig".

In dem Gutachten werden unter anderem Verstöße gegen die Berufsfreiheit gewerblicher Vermieter als auch gegen die grundgesetzlich gewährleistete Vertragsfreiheit beider Mietvertragsparteien angeführt. Dünchheim befürchtet zudem, dass es durch eine Mietpreisbindung zu dauerhaften Verlusten für die Vermieter kommen könne. Dann sei die Regelung „bereits aus diesem Grund mit der Eigentumsgarantie, welche auch die Renditeerzielung bei der Vermietung von Wohnraum schützt, unvereinbar." Es läge dann ein die Substanz des Eigentums berührender Eingriff vor.

Die verfassungsrechtlich gewährleistete Eigentumsgarantie des Artikels 14, schützt das Recht des "Habens" und des "Gebrauchmachens" an einem Gegenstand. Dazu zähle auch die Möglichkeit, durch vertragliche Nutzungsüberlassung einen Ertrag zu erzielen. Durch die Mietpreisbegrenzung werde dem Vermieter als Eigentümer aber die Möglichkeit genommen, „sein Eigentum bis zu dem Grad wirtschaftlich zu nutzen, wie es individuelle Vereinbarungen mit den Mietern nach Maßgabe von deren Vor-stellungen und nach Maßgabe der jeweiligen Marktbedingungen zulassen würden".

Plänen der Berliner SPD, aber auch ähnliche Bestrebungen der Linken in der Hamburger Bürgerschaft, auf Landesebene einen „Mietendeckel" einzuführen, erteilt das Gutachten ebenfalls eine klare Absage. Es fehle bereits an der Gesetzgebungskompetenz der Länder. Zudem entfalte die bundesrechtliche Mietpreisregelung verfassungsrechtlich „Sperrwirkung für den Landesgesetzgeber". Dieser darf also nicht in Eigenregie gesetzgeberisch tätig werden und dadurch die bundesrechtliche Mietpreisregelung aushebeln.

Unabhängig davon, so Dünchheim, "dürften landesrechtliche Mietpreisbegrenzungen nicht mit der im Grundgesetz garantierten Vertragsfreiheit vereinbar sein". Darüber hinaus sei neben der Mietpreisbegrenzung durch den Bundesgesetzgeber ein lokaler „Mietenstopp" ein „noch deutlich intensivierter Eingriff in das Eigentum von Vermietern, die Berufsfreiheit gewerblicher Vermieter und die Vertragsfreiheit der Mietver-tragsparteien".

ZIA-Präsident Andreas Mattner begrüßte das Gutachten. „Dieses Gutachten ist ein weiterer Beweis dafür, dass sich Politik auf die einzig richtige Lösung, bauen, bauen, bauen konzentrieren sollte. Mit dem Gutachten wird klar, dass Mietpreisbegrenzungen sich nicht auf dem Boden der Verfassung befinden, Mietpreisbremsen oder ausufernde Vorkaufsrechte scheitern vor Gericht. All diese Dinge sollen nur der Bevölkerung Sand in die Augen streuen vor dem eigentlichen Versagen. Gegen zu hohe Mieten hilft nach wie vor nur der Bau von mehr Wohnungen. Dazu ist die Immobilienwirtschaft gerne bereit."

Das vollständige Gutachten können Sie hier lesen.

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