29.03.2019 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV).
In 430 Fällen endete ein Arbeitsunfall mit tödlichem Ausgang, damit sank die Zahl der tödlichen Unfälle bei der Arbeit um 21 im Vergleich zu 2017. Die Zahl der tödlichen Wegeunfälle ist hingegen um 31 auf 311 gestiegen.
"Dass wir im vergangenen Jahr mehr tödliche Wegeunfälle zu beklagen hatten, korreliert mit der angestiegenen Zahl von Verkehrsopfern in Deutschland. Verkehrsunfälle gehören zu den fünf Unfallschwerpunkten, die wir im Rahmen unseres Engagements für die Vision Zero im letzten Jahr identifiziert haben. Gemeinsam mit dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat engagieren wir uns schon seit langem für mehr Verkehrssicherheit. Aber in Zukunft wollen wir noch mehr tun, zum Beispiel im Rahmen unserer laufenden Präventionskampagne kommmitmensch", sagte Prof. Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
kommmitmensch wirbt für eine gute Präventionskultur in den Betrieben und Einrichtungen. Sicherheit und Gesundheit bei allen Handlungen und Entscheidungen mitdenken, das ist das Ziel der Kampagne. Mehr unter: www.kommmitmensch.de
Die Zahl der neuen Unfallrenten hat im 18.123 Jahr 2018 einen neuen Tiefststand erreicht. Das gilt sowohl für Renten aufgrund von Arbeitsunfällen (-0,4 Prozent) als auch für Renten aufgrund von Wegeunfällen (-1,2 Prozent). Dies ist ein Indiz dafür, dass es im Berichtsjahr 2018 zu weniger schweren Unfällen gekommen ist als im Vorjahr.
Wie bereits im letzten Jahr zeichnete sich auch 2018 weiter eine erfreuliche Tendenz bei den Schulunfällen ab. Sie gingen um 6,5 Prozent zurück auf 1.133.788 Schulunfälle. Auch die Zahl der meldepflichtigen Schulwegunfälle ist gesunken. Sie lag mit 104.948 Fällen um 4,0 Prozent niedriger als im Vorjahr. 34 Schul- und Schulwegunfälle endeten tödlich, das sind 15 weniger als 2017.
*Hintergrund
Der Begriff Schülerunfälle umfasst die Gruppe der Kitakinder, der Schülerinnen, Schüler und Studierenden. In der Schüler-Unfallversicherung besteht Meldepflicht, wenn durch eine mit dem Besuch der Einrichtung zusammenhängende Tätigkeit oder durch einen Wegeunfall Versicherte getötet oder so verletzt werden, dass sie ärztliche Behandlung in Anspruch nehmen.
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