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Entwurf zum Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz bringt spürbare Erleichterungen, aber auch neue Herausforderungen für Unternehmen

24.03.2015  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: DHPG Dr. Harzem und Partner KG.

Der Gesetzgeber ist aktuell aufgefordert, die rechtlichen Normen für die Rechnungslegung im Einzel- und Konzernabschluss anzupassen. Damit wird beabsichtigt, kleine und mittlere Unternehmen zu entlasten. Grund ist die Vorgabe, nationales Recht an EU-Recht anzupassen und so Jahresabschlüsse innerhalb der EU vergleichbarer zu machen. Ein Regierungsentwurf des Gesetzes soll noch vor der Sommerpause verabschiedet werden.

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Der derzeitige Regierungsentwurf sieht wichtige Änderungen vor. So ist geplant, die Schwellenwerte, mit deren Hilfe Unternehmen für den Jahresabschluss bestimmten Größenklassen zugeordnet werden, anzuheben (► aktuelle Schwellenwerte zur Abgrenzung der Größen von Kapitalgesellschaften und Co-Gesellschaften). Für viele Unternehmen ergeben sich daraus spürbare Erleichterungen in der Erstellung und Offenlegung der Jahresabschlüsse. Im Gegenzug werden die Umsatzerlöse eines Unternehmens weiter als bisher, über die übliche Geschäftstätigkeit hinaus, gefasst. Dies hat Auswirkungen auf die GuV. Auch die Erstellung des Anhangs wird für Unternehmen zukünftig aufwändiger sein.

Andreas Stamm, Partner und Wirtschaftsprüfer bei der DHPG, empfiehlt aktuell im Jahresabschluss befindlichen Unternehmen: „Der überwiegende Teil der Änderungen ist erst ab 2016 zu berücksichtigen. Was jedoch die Schwellenwerte und die damit verbundenen Größenklassen anbetrifft, so kann dies rückwirkend bereits für 2014 angewendet werden und im Einzelfall zu einer Entlastung führen. Dies gilt es, im Beratungsgespräch konkret abzuwägen.“

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