24.03.2015 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: DHPG Dr. Harzem und Partner KG.
Der derzeitige Regierungsentwurf sieht wichtige Änderungen vor. So ist geplant, die Schwellenwerte, mit deren Hilfe Unternehmen für den Jahresabschluss bestimmten Größenklassen zugeordnet werden, anzuheben (► aktuelle Schwellenwerte zur Abgrenzung der Größen von Kapitalgesellschaften und Co-Gesellschaften). Für viele Unternehmen ergeben sich daraus spürbare Erleichterungen in der Erstellung und Offenlegung der Jahresabschlüsse. Im Gegenzug werden die Umsatzerlöse eines Unternehmens weiter als bisher, über die übliche Geschäftstätigkeit hinaus, gefasst. Dies hat Auswirkungen auf die GuV. Auch die Erstellung des Anhangs wird für Unternehmen zukünftig aufwändiger sein.
Andreas Stamm, Partner und Wirtschaftsprüfer bei der DHPG, empfiehlt aktuell im Jahresabschluss befindlichen Unternehmen: „Der überwiegende Teil der Änderungen ist erst ab 2016 zu berücksichtigen. Was jedoch die Schwellenwerte und die damit verbundenen Größenklassen anbetrifft, so kann dies rückwirkend bereits für 2014 angewendet werden und im Einzelfall zu einer Entlastung führen. Dies gilt es, im Beratungsgespräch konkret abzuwägen.“
Themen
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?