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Elektronisch authentifizierte Übermittlung der Steuererklärungen für Unternehmen

09.01.2018  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Senatsverwaltung für Finanzen Berlin.

Für die elektronische Übermittlung von Steuererklärungen und Gewinnermittlungen gelten seit dem 1. Januar 2018 neue Regeln für Unternehmen.

Die Änderungen basieren auf der Umsetzung des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens. Die Umsatzsteuerjahres- und Gewerbesteuererklärung, Erklärung zur Zerlegung der Gewerbesteuer, Anlage EÜR und die Anlage § 34a EStG für den Veranlagungszeitraum 2017 können somit nur noch elektronisch authentifiziert beim Finanzamt abgegeben werden. Der zusätzliche Versand der Steuererklärung in Papierform an das Finanzamt entfällt.

Die Anlage EÜR und ggf. die Anlagen AVEÜR oder AVSE sind künftig verpflichtend zu verwenden, vollständig und detailliert auszufüllen und elektronisch authentifiziert an das Finanzamt zu übermitteln. Eine Zusammenfassung von Beträgen ist nur in den Bereichen zugelassen, in denen keine detaillierte Eingabemöglichkeit vorhanden ist.

Damit die Steuererklärung elektronisch authentifiziert abgegeben werden kann, wird ein von ELSTER unterstütztes Zertifikat benötigt. Dieses Zertifikat ist durch Registrierung bei "Mein ELSTER" unter www.elster.de erhältlich. Es lässt sich mit allen bekannten Softwareprogrammen oder mit den von der Finanzverwaltung kostenlos unter "Mein ELSTER" zur Verfügung gestellten Anwendungen verwenden. Da der Registrierungsvorgang wegen der erforderlichen persönlichen Identifizierung etwas Zeit in Anspruch nimmt, wird empfohlen, die Registrierung frühzeitig und nicht erst unmittelbar vor dem Abgabetermin der Steuererklärung vorzunehmen.




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