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Die Grundsteuer-Reform kommt!

18.06.2019  — Markus Hiersche.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

Lange wurde gestritten, nun hat sich der Koalitionsausschuss aus SPD und Union über die Ausgestaltung einer künftigen Grundsteuer geeinigt. Nach Medieninformationen scheint sich Bayern mit der Forderung einer Öffnungsklausel durchgesetzt zu haben. Informieren Sie sich hier über die Reaktion der Immobilienverbände.

Nun ist es soweit: Die Grundzüge der Grundsteuerreform stehen fest. Nach dem, was bisher aus Regierungskreisen an die Öffentlichkeit gelangt ist, hat sich vor allem Bayern mit seiner Forderung nach einer Öffnungsklausel durchgesetzt. Diese soll den Bundesländern ermöglichen, abweichend von der Vorgabe des Bundes eigene Regelungen zur Berechnung der Grundsteuer festzusetzen. Doch wie reagieren die Immobilienverbände?

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßte die Einigung der Regierungsparteien auf eine Länder-Öffnungsklausel bei der Reform der Grundsteuer. „Die Länder sollten diese Chance nutzen. Sie haben dadurch die Möglichkeit, ihre Bürger vor einem teuren Bürokratiemonstrum wie das von Bundesfinanzminister Scholz favorisierte Modell zu bewahren“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.

Er forderte, dass während des nun folgenden parlamentarischen Prozesses beim Modell des Finanzministers noch einige Punkte nachgebessert werden müssen. Insbesondere die bislang vorgesehene Wettbewerbsverzerrung zwischen einzelnen Mietwohnungsanbietern dürfe nicht zur Realität werden. „Es kann nicht sein, dass Genossenschaften und kommunale Wohnungsunternehmen bei der Grundsteuer bevorteilt werden sollen. Es ist Aufgabe des Staates, für einen fairen Wettbewerb zu sorgen“, betonte Warnecke.

Auch Dr. Andreas Mattner, Präsident des Zentralen Immobilien Ausschuss (ZIA), begrüßt die Einigung: „Mit Blick auf die 14 Milliarden Euro Grundsteuereinnahmen für die Kommunen und angesichts der vorgegebenen Frist vom Bundesverfassungsgericht begrüßen wir, dass es zu einer Einigung gekommen ist. Ebenso ist zu begrüßen, dass nun auch die Länderöffnungsklausel Einzug finden soll. Denn dadurch bekommen zumindest einzelne Länder die Möglichkeit, die Grundsteuer in Form eines einfachen und unbürokratischen Flächenmodells zu erheben. Für die hierfür erforderliche Grundgesetzänderung ermuntern wir zur Zustimmung – alle profitieren davon, nicht zuletzt die Kommunen. Der zuletzt von Bundesfinanzminister Olaf Scholz vorgelegte Entwurf enthielt zwar Erleichterungen für Wohnimmobilien, war jedoch immer noch komplex. Denn insbesondere unter verwaltungsökonomischen Aspekten wäre dieser schwierig umzusetzen gewesen. Zwar hatten sich bereits Verbesserungen für Wirtschaftsimmobilien ergeben, von einem einfachen Gesetz war man jedoch noch weit entfernt. Jetzt wird es insbesondere auf die derzeit noch unbekannten Änderungen ankommen. Darüber hinaus ist es entscheidend, die Aufkommensneutralität einzuhalten – selbst in haushaltspolitisch schwierigen Lagen müssen die Kommunen dieses politische Versprechen umsetzen.“

Der Mieterbund sieht die Einigung ebenfalls positiv, stellt aber weitere Forderungen an die Regierung: „Wir fordern aber jetzt erst recht, dass die Grundsteuer nicht länger auf die Mieter über die Betriebskostenabrechnung abgewälzt werden darf.“

Quellen und Hintergründe

Bild: freenaturestock (Pixabay, Pixabay License)

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