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Der Streit hält an: Grundsteuerreform verzögert sich weiter

07.05.2019  — Markus Hiersche.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

Der Streit zwischen Union, SPD und Bayern droht die Grundsteuerreform weiter zu verzögern. Ursprünglich wollte Finanzminister Olaf Scholz (SPD) seinen Kompromissentwurf bereits im April vom Kabinett absegnen lassen. Vorausgegangen war eine monatelange hitzige Diskussion.

Der Streit um die Grundsteuerreform weitet sich aus. Nach monatelanger Diskussion droht nun eine Blockade. Wir erinnern uns: Finanzminister Scholz favorisierte zunächst ein Berechnungsmodell, nach dem die Grundsteuer in Zukunft für jede Wohnung einzeln berechnet werden soll. Entscheidend sollten danach Fläche und Alter der Immobilie sowie die Miethöhe sein. Es hagelte Kritik von allen Seiten: Zu bürokratisch und zu unausgewogen seien die Pläne. Schließlich würden gerade Mieter in Ballungsräumen mit sowieso schon hohen Mieten weiter belastet.

Kommt die Öffnungsklausel?

Gerade aus Bayern blies dem Finanzminister scharfer Wind entgegen. So lehnte die bayerische Staatsregierung das gesamt Modell ab und forderte stattdessen die Flächenlösung, nach der sich die Grundsteuerhöhe pauschal an der Fläche des Grundstücks orientiert. Das würde dazu führen, dass gerade Grundbesitzer in attraktiven städtischen Lagen relativ gesehen entlastet würden. Die unterschiedlichen, unvereinbaren Positionen führten nun zu einem Stillstand. Um aus der Blockade herauszukommen, plädieren die Unionsfraktion, ebenfalls mehr als kritisch gegenüber den Plänen des Ministers, und Bayern für die Einführung einer sogenannten „Öffnungsklausel“. Diese würde es den Kommunen erlauben, einer zu hoher Grundsteuer auf kommunaler Ebene gegenzusteuern. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) stellte sich hinter diese Forderung.

Ein Expertenkreis aus Verfassungsrechtlern soll nun in den kommenden Tagen bzw. Wochen überprüfen, ob eine solche Öffnungsklausel überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Zeit jedenfalls drängt: Ist bis Ende des Jahres kein neues Grundsteuerkonzept verabschiedet, darf die Steuer ab 2020 nicht mehr erhoben werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte die jetzige Berechnung für verfassungswidrig erklärt und kassiert.

Droht eine Zerfaserung des geltenden Rechts?

Der Immobilienverband IVD äußerte sich kritisch zur aktuellen Debatte und forderte erneut die Einführung eines wertunabhängigen Modells und eines einheitlichen Rechts in ganz Deutschland:

„Die aktuelle Debatte zeigt die Komplexität der Materie. Wir plädieren für ein wertunabhängiges Modell und einheitliches Recht in ganz Deutschland. Vor einer unnötig komplizierten Regelung, die sich von Bundesland zu Bundesland unterscheidet und einer daraus resultierenden Zerfaserung des geltenden Rechts können wir nur warnen.“

Quellen und Hintergründe

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