23.10.2018 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: ECOVIS Webservice GmbH.
Am gestrigen Donnerstag hat der Bundestag beschlossen, dass Mitarbeiter ein Recht auf befristete Teilzeit bekommen. Und zwar ohne, dass sie dafür Gründe angeben müssen. Das Recht auf befristete Teilzeit ist ein Zusatz im bisherigen Teilzeit- und Befristungsgesetz und heißt Brückenteilzeit.
Die Teilzeit kann zwischen einem und fünf Jahren dauern. Beantragen können sie Arbeitnehmer, die länger als sechs Monate im Unternehmen beschäftigt sind. Warum die Mitarbeiter die Arbeitszeit verringern wollen, müssen sie nicht angeben. Den Antrag auf Teilzeit müssen die Mitarbeiter mindestens drei Monate vor der gewünschten Verringerung der Arbeitszeit stellen. Eine neue Brückenteilzeit ist nach Ablauf eines Jahres nach der Rückkehr zur ursprünglichen Arbeitszeit erneut möglich.
Schon bisher hatten Mitarbeiter ein Recht auf Teilzeit. Dieses war bislang an zwei Bedingungen geknüpft:
Arbeitnehmer, die bisher in Teilzeit gingen, hatten kein Recht auf Wiedereinstieg in die Vollzeitbeschäftigung, wenn der Arbeitgeber das nicht wollte. Diese „Teilzeitfalle“ wollte die Regierung beseitigen. Doch mit dem Recht auf Brückenteilzeit tut sie den Betrieben keinen Gefallen. „Wegen des Fachkräftemangels finden Betriebe aktuell sicherlich nur schwer Ersatz, wenn zu viele Mitarbeiter Teilzeit arbeiten wollen“, sagt Gunnar Roloff, Arbeitsrechtsexperte von Ecovis in Rostock. Wie bisher gilt auch für die Brückenteilzeit, dass ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter die Teilzeit nicht gewähren braucht, wenn er hierfür betriebliche Gründe vorweisen kann.
Da das Thema Teilzeit nicht komplett neu ist, rät Roloff, dass Betriebe, wenn möglich, auch andere Lösungen zulassen. „Flexible Arbeitszeitmodelle oder Jahresarbeitszeitkonten können eine Überlegung sein, dann vermeiden die Mitarbeiter auch, dass sie wegen der Teilzeit weniger verdienen“, sagt er und rät, „und vor allem miteinander reden.“ Denn für die Betriebe sei es einfach teuer, wenn sie voll ausgestattete Arbeitsplätze vorhalten und dafür auch Raummiete bezahlen müssen.
Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.
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