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Abschaffung der Abgeltungsteuer: Kapitaleinkünfte und andere Einkünfte sollen gleich behandelt werden

28.02.2017  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg.

Die von Brandenburg im vergangenen Jahr gestartete Bundesrats-Initiative zur Abschaffung der Abgeltungsteuer hat erfolgreich die erste Hürde genommen. Der Finanzausschuss im Bundesrat stimmte dem Vorschlag mit der Mehrheit von elf Ländern in seiner heutigen Sitzung zu. Ziel der Initiative ist es, Kapitaleinkünfte wieder dem persönlichen Einkommensteuersatz zu unterwerfen.

Derzeit werden Einkünfte aus Kapitalvermögen anonym und abgeltend mit 25 Prozent besteuert, es sei denn der persönliche Steuersatz ist niedriger. Der normale tarifliche Steuersatz für alle anderen Einkünfte steigt bis zu 42 Prozent bzw. 45 Prozent bei sehr hohen Einkommen an.

Nach der Sitzung im Finanzausschuss betonte Brandenburgs Finanzminister Christian Görke, dass die Abgeltungsteuer Kapitaleinkünfte gegenüber Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit und anderen Einkunftsarten privilegiert, indem der Steuersatz auf 25 Prozent begrenzt wird. „Das empfinden viele Menschen zu Recht als ungerecht“, sagte Görke. Er erinnerte daran, dass die Abgeltungsteuer 2009 mit der Begründung eingeführt wurde, dass sie der Eindämmung der Steuerflucht diene und daher aus fiskalischen Gründen gerechtfertigt sei. „Die Idee war, durch die Privilegierung von Kapitaleinkünften die Kapitalflucht ins Ausland und Steuerhinterziehung zu verhindern. Nicht erst einige Steuerskandale später weiß man, dass diese Hoffnung nicht in Erfüllung ging. Es ist längst überfällig, die Privilegierung von Kapitaleinkünften endlich aufzuheben“, hob der Finanzminister hervor.

Nicht ein geringerer Steuersatz, sondern allein ein hohes Entdeckungsrisiko sei erfolgversprechend im Kampf gegen Steuerhinterziehung, sagte Görke. Beispielsweise hätten Steuerdatenankäufe in der Vergangenheit zu einer Flut von Selbstanzeigen geführt. Seit diesem Jahr werden zudem nach und nach mit den USA und über weiteren 100 Staaten und Gebieten Daten über Kontoinformationen und ausländischen Einkünften ausgetauscht, über ein Transparenzregister gegen Briefkastenfirmen wird diskutiert. „Mit solchen Maßnahmen steigt das Entdeckungsrisiko erheblich. Das ist der effektivere Weg, um Steuerflucht ins Ausland zu verhindern“, betonte Görke. „Wir wollen erreichen, dass die Bezieher von hohen Kapitaleinkünften sich wieder angemessen und gerecht am Gemeinwohl beteiligen. Deshalb hat Brandenburg den Entschließungsantrag im Bundesrat eingebracht.“

Nach der Zustimmung des Finanzausschusses beschäftigt sich das Plenum im Bundesrat mit dem Antrag. Sollte auch dort die Mehrheit zustimmen, ist anschließend die Bundesregierung aufgefordert, Stellung zu nehmen.


Zu diesem Artikel erreichte uns folgender Kommentar:

»Im Umkehrschluss heißt diese Änderung für den kleinen Normalsparer, der keine Zinsen auf Sparbeträge erhält und insofern in Aktien seine Ersparnisse angelegt hat, konkret: angenommene Dividende brutto: 100,00 € nach herkömmlicher Regelung 25 % Abgeltung + Soli rd. 27 % -27,00 € = 73,-- € Restdividende bei normaler Besteuerung rd. - 38 % mit Soli -38,00 € = 62,00 € Restdividende n. Steuer ergo weitere Steuererhöhung = Enteignung
Die Verantwortlichen greifen dem Kleinsparer also noch mehr in die Tasche! Auf die "Großen" -Kapitalanleger- soll die Änderung zwar wirken, aber treffen tut es den "kleinen" Sparer umso mehr. Ob man sich damit einen Gefallen tut als Entscheidungsträger bezweifle ich.«


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