26.07.2019 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: R+V Allgemeine Versicherung AG.
Viele Unkrautbrenner arbeiten mit einer offenen Gasflamme, die um 1.000 Grad Celsius heiß wird. Deshalb dürfen sie auch nur auf festen Untergründen zum Einsatz kommen – etwa auf Pflaster oder Asphalt. Das Gefährliche: Viele Nutzer unterschätzen die Strahlungswärme und den Funkenflug. „Trockene Pflanzen, Gartenabfälle und Schuppen aus Holz können selbst in einigen Metern Entfernung noch blitzschnell Feuer fangen“, sagt Torge Brüning, Brandschutzingenieur bei der R+V Versicherung. Besondere Vorsicht ist in der Nähe von Sträuchern und Hecken geboten. „Oft sind sie außen grün, innen jedoch staubtrocken. Brennt dann ein kleines Ästchen, breitet sich das Feuer rasend schnell aus.“ Manche Heckenpflanzen enthalten zudem ätherische Öle, die die Brandgefahr noch verstärken.
Starker Wind kann dies zusätzlich begünstigen. „Wer bei windigem Wetter mit dem Unkrautbrenner arbeitet, handelt unter Umständen grob fahrlässig“, erklärt R+V-Experte Brüning. Denn die Gefahr durch den Funkenflug steigt, und der Wind facht das Feuer zusätzlich an. Brennt die Hecke lichterloh, kann oftmals nur noch die Feuerwehr verhindern, dass die Flammen auf Schuppen, Carports oder Wohnhäuser überspringen.
Themen
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?