Der Architekt hat - ganz selbstverständlich - für die Einreichung des Bauantrages das öffentliche Baurecht zu prüfen und den Bauherrn über dessen Grenzen und Schranken zu beraten. Auch Verhandlungen mit den Bietern - die sich häufig auf Rechtsfragen beziehen - gehören nach der Leistungsphase 7 zu den Grundleistungen des Architektenwerkes. Gleiches gilt für die Mängelbearbeitung am Ende der Leistungsphase 8 und während der Leistungsphase 9.
Am Rande der Rechtsberatung bewegte sich der Architekt also immer schon. Durch das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) sind jedoch Nebentätigkeitsfelder erweitert worden, die unsere Autoren Ihnen in diesem Praxisleitfaden darstellen und erläutern.
Für die Architekten und Ingenieure stehen die folgenden Rechtsdienstleistungen in der täglichen Praxis im Fokus:
Unsere Autoren Prof. Dr. Martin Henssler, ordentlicher Professor, und Christian Deckenbrock, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Arbeits- und Wirtschaftsrecht, beide Universität zu Köln, geben in Teil I einen anschaulichen und praxisnahen Überblick über den Aufbau und die Anwendungsbereiche des RDG in der Praxis.
In Teil II stellt Christian D. Esch, Rechtsanwalt, LL.M., der Sozietät Graf von Westphalen, Hamburg, die für Ihre Praxis im Fokus stehenden Beratungsfelder anschaulich anhand von Beispielen dar. Hilfreiche Praxistipps und Erläuterungen häufiger Fehler erleichtern Ihnen die Umsetzung in Ihre Projekte.
Der im Anhang mitgelieferte aktuelle Gesetzestext (gültig seit 1. Juli 2008) ermöglicht es Ihnen, die erwähnten Paragraphen noch einmal gezielt nachzulesen.
32,90 €
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Preis:
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Produktkürzel: RDG
ISBN Print: 978-3-939663-95-9
ISBN Digital: 978-3-941201-66-8
Umfang: 47 Seiten
Christian Esch
Rechtsanwalt & Partner der Sozietät Graf von Westphalen
Er ist LL.M., Rechtsanwalt und seit 2011 Partner der Sozietät Graf von Westphalen in Hamburg, in der er 2005 als Rechtsanwalt begonnen hat. Seine Schwerpunkte liegen im Privaten Bau- und mehr ...
Christian Deckenbrock
Akademischer Rat und Habilitant
Dr. Christian Deckenbrock ist Akademischer Rat und Habilitant am Institut für Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität Köln. Er hat zahlreiche Beiträge zum anwaltlichen Berufsrecht und zur mehr ...
Martin Henssler
Geschäftsführender Direktor
Er ist ordentlicher Professor an der Universität Köln, Geschäftsführender Direktor des Instituts für Arbeits- und Wirtschaftsrecht sowie des Instituts für Anwaltsrecht und Direktor des Instituts für mehr ...
Er ist LL.M., Rechtsanwalt und seit 2011 Partner der Sozietät Graf von Westphalen in Hamburg, in der er 2005 als Rechtsanwalt begonnen hat. Seine Schwerpunkte liegen im Privaten Bau- und Architektenrecht, Immobilienrecht, Vergaberecht und im Allgemeinen Vertragsrecht. Seit 2003 ist Christian D. Esch Lehrbeauftragter an der Arbeitsstelle für Wissenschaftliche Weiterbildung der Universität Hamburg für Vertragsrecht. In den Jahren 2006-2007 erwarb er den Titel eines LL.M. im Immobilienwirtschaftsrecht an der Universität Münster.
Dr. Christian Deckenbrock ist Akademischer Rat und Habilitant am Institut für Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität Köln. Er hat zahlreiche Beiträge zum anwaltlichen Berufsrecht und zur Regulierung des Rechtsberatungsmarkts verfasst. Seine Dissertation hatte die Interessenkonflikte des Rechtsanwalts zum Thema („Strafrechtlicher Parteiverrat und berufsrechtliches Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen“, 2009).
Er ist ordentlicher Professor an der Universität Köln, Geschäftsführender Direktor des Instituts für Arbeits- und Wirtschaftsrecht sowie des Instituts für Anwaltsrecht und Direktor des Instituts für Gesellschaftsrecht. Als Sachverständiger bei der Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages im Mai 2007 zum „Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts“ hat er sich intensiv mit dem neuen Rechtsdienstleistungsgesetz befasst.
Sarah Behrens
Produktmanagerin für Bauwesen und Architektur, Inhouse-Seminare, Steuern, Bilanzen und Controlling
Telefon: 040 / 41 33 21 - 94Themen
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