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Verjährung: Firmen bleiben auf Rechnungen sitzen

22.11.2010  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: none.

Gerichtliche Mahnbescheide können Ablauf vorrübergehend hemmen

Unternehmen, die sich keinerlei Gedanken über die Verjährung offener Forderungen machen, können bis Jahresende schnell ihr blaues Wunder erleben. Denn das Gros der Ansprüche und Forderungen unterliegt lediglich einer dreijährigen Verjährung.

Am 31. Dezember 2010 droht somit vielen Betrieben die Verjährung der im Laufe des Jahres 2007 fällig gewordenen Ansprüche, warnt die Industrie- und Handelskammer Osabrück-Emsland.


Zu sorgloser Umgang

"Insbesondere bei vielen klein- und mittelständischen Betrieben besteht in Sachen akkuratem Forderungsmanagement erheblicher Nachholbedarf", erläutert Helmut Rödl, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Creditreform Deutschland, im pressetext-Gespräch. Um ein Verfallen der Zahlungsansprüche zu vermeiden, sollten Unternehmen, bei denen die Zeit drängt, Verjährungen mit gerichtlichen Mahnbescheiden nach hinten schieben.

In der Bundesrepublik sind für die Ausstellung eines solchen Mahnbescheids in der Regel die Amtsgerichte zuständig. Es gilt in jedem Fall jedoch die genaue Landesrechtssprechung, rät IHK-Jurist Philipp Cords. "Vielen Betrieben ist nicht bewusst, dass sie mit der Lieferung von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen in ein Kreditverhältnis eintreten", so Rainer Kubicki, geschäftsführender Präsident Creditreform Austria, auf Nachfrage von pressetext.


Öffentliche Hand in der Kreide

Offene Rechnungen entstehen jedoch längst nicht nur durch Kunden aus der Privatwirtschaft. Vor allem öffentliche Auftraggeber lassen sich sehr viel Zeit mit der Bezahlung. Laut Zahlen der Creditreform kommen fast drei Viertel der Betriebe bei privatwirtschaftlichen Kunden in der Regel nach einem Monat an ihr Geld. Bei öffentlichen Kunden sind es nur 42,7 Prozent. Trotz guter Konjunktur warten derzeit noch 11,3 Prozent der Lieferanten auf eine Bezahlung.


Quelle: pressetext.redaktion / Redakteur: Florian Fügemann
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