25.03.2024 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V..
Ein aktueller Beschluss des Landesarbeitsgerichts (LAG) Baden-Württemberg vom 14. März 2023, so der Kölner Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel, Leiter des Fachausschusses „Betriebsverfassungsrecht und Mitbestimmung“ des VDAA – Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart, bietet hierzu aufschlussreiche Einblicke und setzt klare Grenzen für die Zuständigkeit von Betriebsräten – eine Entscheidung mit weitreichenden Folgen für die Praxis.
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Nach der erfolgreichen Besetzung einer vakanten Stelle in einem Unternehmen kam es zu einem unerwarteten Konflikt: Der Betriebsrat eines anderen Betriebsstellte die Einstellung infrage und behauptete, der neue Mitarbeiter sei auch in seinem Betrieb eingegliedert. Diese Situation führte zu einer juristischen Auseinandersetzung, die vor dem LAG Baden-Württemberg endete. Der Fall illustriert die Komplexität der Betriebsratsbeteiligung bei Einstellungen, insbesondere in Unternehmen mit mehreren Standorten oder in Matrixstrukturen.
Das LAG Baden-Württemberg entschied zugunsten der Arbeitgeberin und wies die Forderung des Betriebsrats Stuttgart nach Aufhebung der Einstellung zurück. Entscheidend war hierbei die tatsächliche Einbindung des Mitarbeiters in die Arbeitsprozesse des jeweiligen Betriebs. Die gelegentliche Tätigkeit des Mitarbeiters in Stuttgart reichte nicht aus, um eine Zuständigkeit des dortigen Betriebsrats zu begründen. Das Gericht führte ein Praktikabilitätskriterium ein, das die betriebsverfassungsrechtlichen Zuordnungen in den Kontext realer Arbeitsabläufe setzt und unverhältnismäßige Erschwerungen vermeiden soll.
Um ähnliche Konflikte zu vermeiden und eine reibungslose Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat zu gewährleisten, sollten Arbeitgeber folgende Aspekte berücksichtigen:
Der Beschluss des LAG Baden-Württemberg markiert einen wichtigen Meilenstein in der Klärung der Zuständigkeit von Betriebsräten bei der Einstellung von Mitarbeitern, die in mehreren Betrieben tätig sind. Durch die Einführung eines Praktikabilitätskriteriums bietet das Gericht Unternehmen eine Richtschnur, um unpraktikable Zuständigkeitsstreitigkeiten zu vermeiden. Gleichzeitig mahnt die Entscheidung zur Vorsicht und zu einer sorgfältigen Prüfung der Zuständigkeiten, um betriebsverfassungsrechtliche Konflikte proaktiv zu vermeiden.
Bild: fauxels (Pexels, Pexels Lizenz)
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