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Zuschuss zur doppelten Haushaltsführung anstelle von Gehalt verringert nicht den Beitrag zur Sozialversicherung

19.01.2010  — Jörg Passau.  Quelle: DUV Deutschen Unternehmenssteuer Verband.

Ein Steuerberater aus dem Lahn-Dill-Kreis zahlte seiner Angestellten zwei Jahre lang einen Bruttolohn von knapp 500 Euro sowie einen steuerfreien Zuschuss für doppelte Haushaltsführung in Höhe von 700 Euro pro Monat. Jetzt muss er Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen.

Das, so der Kieler Steuerberater Jörg Passau, Vizepräsident und geschäftsführendes Vorstandsmitglied des DUV Deutscher Unternehmenssteuer Verband e. V., entschied das Hessische Landessozialgericht mit Beschluss vom 13. Januar 2010 (Az: L 1 KR 128/08).

Der Zuschuss für doppelte Haushaltsführung müsse zwar 2 Jahre lang nicht versteuert werden. Sozialversicherungsfrei sei er jedoch nur, wenn er zusätzlich zum Lohn gezahlt werde. Hiervon könne - so die Richter - bei einem Bruttolohn von weniger als 500 € für eine in Vollzeit tätige Steuerfachgehilfin nicht ausgegangen werden. Auch für den Steuerberater und seine Angestellte sei dieser Lohn offensichtlich nicht adäquat gewesen. Schließlich habe die Fachangestellte im ersten Monat ihrer Tätigkeit 1.100 € (brutto) und zwei Jahre später knapp 1.600 € (brutto) erhalten - ohne zusätzlichen Zuschuss. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Passau empfahl, das Urteil zu beachten und ggfs. rechtlichen und steuerlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auf den DUV Deutschen Unternehmenssteuer Verband - www.duv-verband.de - verwies.
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