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Wirtschaftsprüferkammer unterstützt die Eins-zu-eins-Umsetzung der EU-Regelungen zur Abschlussprüfung in Deutschland

04.06.2015  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Wirtschaftsprüferkammer.

Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz erhält die Selbstverwaltung des Wirtschaftsprüferberufs weitestgehend und baut bürokratische Lasten ab.

Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) begrüßt den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zum Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) vom 13. und 29. Mai 2015.

Sehr positiv aufgenommen wird die weitestgehende gesetzliche Delegation von Aufgaben auf die WPK, so dass die Selbstverwaltung des Berufsstands der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer so weit wie möglich erhalten bleiben kann.

Des Weiteren begrüßt die WPK

  • den Wegfall der Teilnahmebescheinigung im Qualitätskontrollverfahren
  • die Verlängerung des Kontrollzyklus bei Inspektionen von Prüfern von kleinen und mittelgroßen Unternehmen von öffentlichem Interesse (Public Interest Entities-(PIE)-Mandate) von drei auf sechs Jahre
  • die Reduzierung der Qualitätskontrolle auf gesetzliche Abschlussprüfungen
  • die Vermeidung von Belastungen durch Doppelprüfungen von PIE-Mandaten durch Inspektion und Qualitätskontrolle.
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WPK-Präsident Gerhard Ziegler wertet die Neuregelungen als besonderen Erfolg, der durch die zahlreichen Aktivitäten der neuen WPK-Gremien erzielt wurde. „Durch die weitestgehende gesetzliche Delegation von Aufgaben auf die WPK bleibt eine starke Selbstverwaltung der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer erhalten und es werden durch zahlreiche Neuregelungen bürokratische Lasten für den Berufsstand abgebaut. Damit werden Forderungen der WPK umgesetzt.“

Kritisch zu sehen ist allerdings weiterhin, dass die Fachaufsicht über die WPK zukünftig nicht durch eine neue eigenständige Behörde ausgeübt wird, sondern von einer neu zu schaffenden Abteilung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). „Eine eigenständige Behörde würde der Bedeutung der Abschlussprüfung in stärkerem Maße entsprechen“, kommentiert Ziegler die Regelung des Referentenentwurfs.

Die Stellungnahme der WPK zum APAReG steht hier zur Verfügung.

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