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Was brauchen Auszubildende und Ferienjobber im Jahr 2014 fürs Finanzamt?

25.07.2014  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Oberfinanzdirektion Karlsruhe.

Die elektronische Lohnsteuerkarte gilt auch für Auszubildende und Ferienjobber.

Die für den Lohnsteuerabzug bisher verwendeten Papierunterlagen (z. B. Lohnsteuerkarte 2010) wurden im Jahr 2013 durch die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) abgelöst. „Arbeitgebern werden die Lohnsteuerabzugsmerkmale ihrer Beschäftigten nunmehr elektronisch mitgeteilt. Die Vorlage einer Papierbescheinigung ist nicht mehr erforderlich. Dies gilt auch für Auszubildende und Ferienjobber.“ Rechtzeitig vor Ferienbeginn wies darauf Finanzpräsident Dietrich Weilbach, Steuerabteilungsleiter der Oberfinanzdirektion Karlsruhe, hin.

Im neuen elektronischen Verfahren müssen Auszubildende und Ferienjobber ihrem Arbeitgeber lediglich ihre Identifikationsnummer und ihr Geburtsdatum mitteilen und angeben, ob es sich um das erste Dienstverhältnis handelt. Anhand dieser Daten hat der Arbeitgeber die Lohnsteuerabzugsmerkmale elektronisch abzurufen. „Sowohl für Arbeitnehmer, als auch für Arbeitgeber ist das elektronische Verfahren eine Vereinfachung“, so der Finanzpräsident abschließend. Sofern nicht bereits erfolgt, sollten Arbeitgeber ihre Standardanschreiben zum Arbeits- und Ausbildungsvertrag an das neue Verfahren anpassen, um dessen Vorteile vollumfänglich nutzen zu können.


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