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Vorratsvermögen: Absatzorientierte Bewertung zulässig

04.02.2014  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Warth Klein Grant Thornton.

Gute Nachrichten für bilanzierende Unternehmen: Sofern sie verlässlich nachweisen können, dass Gegenstände des Vorratsvermögens nach deren Weiterverarbeitung mindestens kostendeckend veräußert werden können, ist es nicht zu beanstanden, wenn auf eine Abschreibung trotz gesunkener Wiederbeschaffungspreise verzichtet wird.

Zu diesem Ergebnis ist der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) bei seinen jüngsten Erörterungen gelangt. Der HFA vollzieht damit die Abkehr von der bisher verfolgten Vorgehensweise der beschaffungsmarktorientierten Bewertung nach dem Handelsgesetzbuch (HGB).

Bislang war nach herrschender Meinung im Rahmen des Niederstwertprinzips nach Paragraf 253 Absatz 4 HGB für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe grundsätzlich eine Werthaltigkeitsbeurteilung anhand der Preise des Beschaffungsmarkts maßgeblich. Künftig vertritt der Berufsstand eine erweiterte bzw. betriebswirtschaftliche Auffassung, nach der eine beschaffungsmarktorientierte Vorgehensweise für die handelsrechtlich gebotene verlustfreie Bewertung des Vorratsvermögens nicht erforderlich ist, wenn der betreffende Posten nach entsprechender Weiterverarbeitung mindestens kostendeckend veräußert werden kann.

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Die absatzmarktorientierte Vorgehensweise setzt insoweit eine belastbare Gegenüberstellung der gesamten voraussichtlichen Ausgaben für die zur Herstellung des absetzbaren Produkts erforderlichen Bestandteile und Produktionsschritte mit den daraus erwarteten Einnahmen der Veräußerung des fertigen Produkts voraus. Eine beschaffungsmarktorientierte Bewertung ist jedoch nach wie vor als grundsätzlich sachgerecht zu beurteilen, soweit der Bilanzierende die notwenige absatzmarktorientierte Bewertung nicht willkürfrei vornehmen kann. Entsprechendes gilt für die Bewertung einer Drohverlustrückstellung bei am Abschlussstichtag schwebenden Beschaffungsgeschäften über solche Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe.

Praxishinweis

Der Bilanzierende erhält durch diese Öffnung der Bewertung die Gelegenheit, bisher gebotene Wertberichtigungen bzw. Drohverlustrückstellungen zu vermeiden, soweit er den belastbaren Nachweis über den Absatzmarkt erbringen kann.


Warth & Klein Grant Thornton ist eine der größten partnerschaftlich geführten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Deutschland mit über 750 Mitarbeitern an elf Standorten. Sie betreut einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen sowie private Vermögensinhaber. Die Services umfassen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Corporate Finance & Advisory Services sowie Private Finance. Bei grenzüberschreitenden Aufgabenstellungen arbeitet sie seit mehr als zehn Jahren mit „Grant Thornton International“ zusammen, einer weltweit tätigen Dachorganisation unabhängiger Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.

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