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Verschönern statt verstecken!

25.09.2018  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

Ärzte können ihre Fehler begraben, aber ein Architekt kann seinen Kunden nur raten, Efeu zu pflanzen.
George Sand (1804 - 1876), französische Schriftstellerin



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Der Architekt hat - ganz selbstverständlich - für die Einreichung des Bauantrages das öffentliche Baurecht zu prüfen und den Bauherrn über dessen Grenzen und Schranken zu beraten. Zu den Grundleistungen des Architektenwerkes lassen sich neben Verhandlungen mit Bietern auch Mängelbearbeitungen aufzählen. Um bei Fragen beim Rechtsdienstleistungsgesetz nicht vollends hinterherzuhängen, haben wir für Sie das passende Fachbuch entwickelt. Dieses bietet Ihnen einen anschaulichen und praxisnahen Überblick über den Aufbau und die Anwendungsgebiete des RDG in der Praxis.


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