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Vereinfachte Rechnungslegungsvorschriften für KMU?

26.10.2011  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Europäische Kommission.

Die Europäische Kommission hat ein Paket von Maßnahmen vorgelegt, um das Unternehmertum und verantwortliche Unternehmen zu unterstützen

Das Konzept eines verantwortlichen Unternehmertums bedeutet ein größeres und tragfähigeres Wirtschaftswachstum. Daher hat die Europäische Kommission ein Paket von Maßnahmen vorgelegt, um das Unternehmertum und verantwortliche Unternehmen zu unterstützen.

Zunächst soll die Initiative zur Sozialwirtschaft es diesem neu entstehenden Sektor erleichtern, sein Potenzial auszuschöpfen. Sie wird ergänzt durch eine neue ehrgeizige Strategie für die soziale Verantwortung von Unternehmen, mit der das Vertrauen der Verbraucher und der Beitrag der Unternehmen zum Wohlstand der Gesellschaft erhöht werden sollen. Beide Initiativen untermauern die Anstrengungen der Kommission, vor allem in Zeiten knapper Kassen den Privatsektor in gesellschaftliche und ökologische Belange einzubinden.

Ferner schlägt die Kommission vor, die Transparenz zu erhöhen und ein tragfähiges Handeln multinationaler Unternehmen zu fördern. Unternehmen, die in der Mineralgewinnung und Forstwirtschaft tätig sind, sollten hinsichtlich der von ihnen weltweit entrichteten Steuern, Abgaben und Bonuszahlungen mehr Transparenz an den Tag legen.

Schließlich schlägt die Kommission vereinfachte Rechnungslegungsvorschriften für KMU vor, mit denen diese möglicherweise bis zu 1,7 Mrd. EUR pro Jahr einsparen können. Mit den Vorschlägen soll auch der Aufwand für die Berichtspflichten für börsennotierte Unternehmen, einschließlich KMU, verringert werden, was zu weiteren Kosteneinsparungen führen dürfte.

Der für Unternehmens- und Industriepolitik zuständige Vizepräsident der Europäischen Kommission Antonio Tajani erklärte: „Dieses Maßnahmenpaket liegt im Interesse der Unternehmen und der europäischen Gesellschaft insgesamt. Es verringert den Verwaltungsaufwand kleiner und mittlerer Unternehmen und legt die mittel- und kurzfristigen Bedingungen für eine starke, dynamische und soziale Marktwirtschaft fest.“

„Die Sozialwirtschaft ist einer der Bereiche unseres Binnenmarkts, in dem noch ungenutztes Potenzial steckt“, so das für den Binnenmarkt zuständige Kommissionsmitglied Michel Barnier. „Das soziale Unternehmertum ist ein gutes Beispiel für ein Unternehmenskonzept, das sowohl verantwortlich handelt als auch zu Wachstum und Arbeitsplätzen beiträgt. Wir müssen sicherstellen, dass alle Unternehmen – nicht nur die Sozialwirtschaft – ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft im weitesten Sinne ernst nehmen. Daher möchte ich, dass große multinationale Unternehmen – vor allem die in der Forstwirtschaft und in der Mineralgewinnung tätigen Unternehmen – transparenter sind, was ihre weltweiten Zahlungen angeht."

László Andor, Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Integration hierzu: „Sozial verantwortliches unternehmerisches Handeln entstammt dem Bewusstsein, dass es in der Krise nicht nur um Wirtschaft und Finanzen, sondern auch um Ethik geht. Werte wie Solidarität, Tragfähigkeit, Integration und Integrität werden von Unternehmen nicht immer hochgehalten. Ich denke, unsere Volkswirtschaften haben darunter gelitten. Daher können die Sozialwirtschaft und die soziale Verantwortung von Unternehmen deutliche Zeichen setzen und zu den Zielen der Strategie ,Europa 2020', mehr Arbeitsplätze und Wachstum zu schaffen, beitragen."

Die wichtigsten Teile des Pakets:

Förderung verantwortlichen Unternehmertums:

Die Kommission schlägt vor, ein System der länderbezogenen Berichterstattung einzuführen, um die Transparenz hinsichtlich der Zahlungen zu erhöhen, welche die mineralgewinnende Industrie und die Forstwirtschaft weltweit an Regierungen leisten.

Dieses System soll auf private Großunternehmen oder börsennotierte Unternehmen in der EU angewandt werden, die aktiv im Öl- oder Gassektor, in der Mineralgewinnung oder in der Forstwirtschaft tätig sind. Die länderbezogene Berichterstattung unterscheidet sich von der üblichen Finanzberichterstattung, da sie – statt zusammengefasster globaler Angaben – finanzielle Informationen zu jedem Land liefert, in dem ein Unternehmen tätig ist. Informationen über Steuern, Abgaben und Bonuszahlungen, die ein multinationales Unternehmen im Gastland leistet, geben Aufschluss über das finanzielle Gewicht eines Unternehmens in dem jeweiligen Land. Mehr Transparenz dürfte die Tragfähigkeit der Unternehmen erhöhen. Um die verschiedenen Arten von Unternehmen dieser Branchen mit der länderbezogenen Berichterstattung zu erfassen, schlägt die Kommission vor, die Transparenzrichtlinie (2004/109/EG) zur Aufnahme börsennotierter Unternehmen und die Rechnungslegungsrichtlinien (78/660/EWG und 83/349/EWG) zur Aufnahme großer nicht börsennotierter Unternehmen zu ändern.

Darüber hinaus soll die vorgeschlagene Überarbeitung der Transparenzrichtlinie Anleger daran hindern, verdeckt eine Kontrollmehrheit in einem börsennotierten Unternehmen aufzubauen („verdeckte Beteiligung“). Diese Praktiken können zu einem etwaigen Marktmissbrauch, zu geringem Anlegervertrauen und zu divergierenden Absichten der Anleger führen. Der Kommissionsvorschlag sieht vor, dass Anleger alle Finanzierungsinstrumente melden müssen, die den gleichen wirtschaftlichen Effekt haben wie der Besitz von Aktien.

Die Mitteilung der Kommission zur sozialen Verantwortung von Unternehmen bietet eine modernisierte Definition dieses Konzepts, das mit international anerkannten Grundsätzen und Leitlinien vereinbar ist. Sie soll den Unternehmen eine Strategie an die Hand geben, wie sie ihr Potenzial effizienter nutzen können. Ziel ist es, mehr Vertrauen in Unternehmen zu schaffen, wofür u. a. 2013 erstmals eine Europäische Auszeichnung für sozial verantwortliche Unternehmen verliehen und in einigen relevanten Sektoren Plattformen für sozial verantwortliche Unternehmen geschaffen werden sollen, in denen unterschiedlichste Akteure vertreten sein werden.

Erleichterung des sozialen Unternehmertums:

Soziale Unternehmen sind Unternehmen, die sich positiv auf die Gesellschaft auswirken und als Unternehmensziel eher soziale Ziele als eine Gewinnmaximierung verfolgen. Auf die Sozialwirtschaft entfallen 10 % aller europäischen Unternehmen und sie bietet mehr als 11 Millionen Menschen einen bezahlten Arbeitsplatz. Die Initiative zur Sozialwirtschaft umfasst zahlreiche Maßnahmen, um deren Weiterentwicklung zu fördern. So werden Wege vorgeschlagen, um der Sozialwirtschaft den Zugang zur Finanzierung zu erleichtern (beispielsweise mit Hilfe der EU-Strukturfonds und der künftigen Einführung eines Finanzierungs­instruments für die Bereitstellung von sozialen Investmentfonds und Finanz­intermediären mit Eigen- und Fremdkapital sowie Risikoteilungsinstrumenten); ferner werden Maßnahmen vorgeschlagen zur Verbesserung der Sichtbarkeit und zur Vereinfachung des Regulierungsumfelds (wie etwa der künftige Vorschlag für ein Europäisches Stiftungsstatut, die anstehende Überarbeitung der Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge und staatliche Beihilfen für soziale und lokale Dienste).

Verringerung des Verwaltungsaufwands für KMU:

Mit den Änderungsvorschlägen zu den Rechnungslegungsrichtlinien (78/660/EWG und 83/349/EWG) beabsichtigt die Kommission, den Verwaltungsaufwand für kleine Unternehmen zu verringern. Durch Vereinfachungen soll die Erstellung der Jahresabschlüsse vergleichbarer, klarer und leichter verständlich werden. Dies dürfte es auch Außenstehenden, wie Aktionären, Banken und Lieferanten ermöglichen, sich ein besseres Bild über die Leistungsfähigkeit und die finanzielle Lage eines Unternehmens zu machen. Die potenziellen Kosteneinsparungen für KMU werden mit 1,7 Mrd. EUR pro Jahr veranschlagt.

Durch die vorgeschlagene Überarbeitung der Transparenzrichtlinie (2004/109/EG) sind börsennotierte Unternehmen, auch kleine und mittlere Emittenten, nicht mehr verpflichtet, vierteljährlich Finanzinformationen zu veröffentlichen. Auch dies dürfte dazu beitragen, Kosten weiter zu verringern und dem kurzfristigen Denken an den Finanzmärkten entgegenzuwirken.

Nächste Schritte:

Das Paket von Vorschlägen für verantwortungsvollere Unternehmen ist eine Folgemaßnahme zur Binnenmarktakte, in der die Kommission zwölf Hebel zur Neubelebung des Binnenmarkts bis 2012 mit Blick auf ein tragfähiges, intelligentes und integratives Wachstum dargelegt hat. Zwei der wichtigsten Maßnahmen sind die Schaffung und Entwicklung von Klein- und Kleinstunternehmen durch Einführung einer intelligenten Regulierung und Verringerung des Verwaltungsaufwands sowie die Schaffung eines für die Entwicklung der Sozialwirtschaft förderlichen Umfelds.

Die Vorschläge für die Überarbeitung der Rechnungslegungsrichtlinien und der Transparenzrichtlinie werden jetzt dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat zur Annahme vorgelegt. Die Mitteilung zur Sozialwirtschaft bildet den Ausgangspunkt für eine Reihe von legislativen und nichtlegislativen Initiativen, die in den nächsten zwei Jahren ergriffen werden sollen. Eine erste Gelegenheit zur Diskussion mit interessierten Kreisen bietet sich auf der Konferenz über Sozialwirtschaft und soziales Unternehmertum am 18. November 2011 in Brüssel, die von der Europäischen Kommission veranstaltet wird.

Quelle: Europäische Kommission

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