31.10.2011 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Europäische Kommission.
Zunächst soll die Initiative zur Sozialwirtschaft es diesem neu entstehenden Sektor erleichtern, sein Potenzial auszuschöpfen. Sie wird ergänzt durch eine neue ehrgeizige Strategie für die soziale Verantwortung von Unternehmen, mit der das Vertrauen der Verbraucher und der Beitrag der Unternehmen zum Wohlstand der Gesellschaft erhöht werden sollen. Beide Initiativen untermauern die Anstrengungen der Kommission, vor allem in Zeiten knapper Kassen den Privatsektor in gesellschaftliche und ökologische Belange einzubinden.
Ferner schlägt die Kommission vor, die Transparenz zu erhöhen und ein tragfähiges Handeln multinationaler Unternehmen zu fördern. Unternehmen, die in der Mineralgewinnung und Forstwirtschaft tätig sind, sollten hinsichtlich der von ihnen weltweit entrichteten Steuern, Abgaben und Bonuszahlungen mehr Transparenz an den Tag legen.
Schließlich schlägt die Kommission vereinfachte Rechnungslegungsvorschriften für KMU vor, mit denen diese möglicherweise bis zu 1,7 Mrd. EUR pro Jahr einsparen können. Mit den Vorschlägen soll auch der Aufwand für die Berichtspflichten für börsennotierte Unternehmen, einschließlich KMU, verringert werden, was zu weiteren Kosteneinsparungen führen dürfte.
Der für Unternehmens- und Industriepolitik zuständige Vizepräsident der Europäischen Kommission Antonio Tajani erklärte: „Dieses Maßnahmenpaket liegt im Interesse der Unternehmen und der europäischen Gesellschaft insgesamt. Es verringert den Verwaltungsaufwand kleiner und mittlerer Unternehmen und legt die mittel- und kurzfristigen Bedingungen für eine starke, dynamische und soziale Marktwirtschaft fest.“
„Die Sozialwirtschaft ist einer der Bereiche unseres Binnenmarkts, in dem noch ungenutztes Potenzial steckt“, so das für den Binnenmarkt zuständige Kommissionsmitglied Michel Barnier. „Das soziale Unternehmertum ist ein gutes Beispiel für ein Unternehmenskonzept, das sowohl verantwortlich handelt als auch zu Wachstum und Arbeitsplätzen beiträgt. Wir müssen sicherstellen, dass alle Unternehmen – nicht nur die Sozialwirtschaft – ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft im weitesten Sinne ernst nehmen. Daher möchte ich, dass große multinationale Unternehmen – vor allem die in der Forstwirtschaft und in der Mineralgewinnung tätigen Unternehmen – transparenter sind, was ihre weltweiten Zahlungen angeht."
László Andor, Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Integration hierzu: „Sozial verantwortliches unternehmerisches Handeln entstammt dem Bewusstsein, dass es in der Krise nicht nur um Wirtschaft und Finanzen, sondern auch um Ethik geht. Werte wie Solidarität, Tragfähigkeit, Integration und Integrität werden von Unternehmen nicht immer hochgehalten. Ich denke, unsere Volkswirtschaften haben darunter gelitten. Daher können die Sozialwirtschaft und die soziale Verantwortung von Unternehmen deutliche Zeichen setzen und zu den Zielen der Strategie ,Europa 2020', mehr Arbeitsplätze und Wachstum zu schaffen, beitragen."
Die wichtigsten Teile des Pakets:
Dieses System soll auf private Großunternehmen oder börsennotierte Unternehmen in der EU angewandt werden, die aktiv im Öl- oder Gassektor, in der Mineralgewinnung oder in der Forstwirtschaft tätig sind. Die länderbezogene Berichterstattung unterscheidet sich von der üblichen Finanzberichterstattung, da sie – statt zusammengefasster globaler Angaben – finanzielle Informationen zu jedem Land liefert, in dem ein Unternehmen tätig ist. Informationen über Steuern, Abgaben und Bonuszahlungen, die ein multinationales Unternehmen im Gastland leistet, geben Aufschluss über das finanzielle Gewicht eines Unternehmens in dem jeweiligen Land. Mehr Transparenz dürfte die Tragfähigkeit der Unternehmen erhöhen. Um die verschiedenen Arten von Unternehmen dieser Branchen mit der länderbezogenen Berichterstattung zu erfassen, schlägt die Kommission vor, die Transparenzrichtlinie (2004/109/EG) zur Aufnahme börsennotierter Unternehmen und die Rechnungslegungsrichtlinien (78/660/EWG und 83/349/EWG) zur Aufnahme großer nicht börsennotierter Unternehmen zu ändern.
Darüber hinaus soll die vorgeschlagene Überarbeitung der Transparenzrichtlinie Anleger daran hindern, verdeckt eine Kontrollmehrheit in einem börsennotierten Unternehmen aufzubauen („verdeckte Beteiligung“). Diese Praktiken können zu einem etwaigen Marktmissbrauch, zu geringem Anlegervertrauen und zu divergierenden Absichten der Anleger führen. Der Kommissionsvorschlag sieht vor, dass Anleger alle Finanzierungsinstrumente melden müssen, die den gleichen wirtschaftlichen Effekt haben wie der Besitz von Aktien.
Die Mitteilung der Kommission zur sozialen Verantwortung von Unternehmen bietet eine modernisierte Definition dieses Konzepts, das mit international anerkannten Grundsätzen und Leitlinien vereinbar ist. Sie soll den Unternehmen eine Strategie an die Hand geben, wie sie ihr Potenzial effizienter nutzen können. Ziel ist es, mehr Vertrauen in Unternehmen zu schaffen, wofür u. a. 2013 erstmals eine Europäische Auszeichnung für sozial verantwortliche Unternehmen verliehen und in einigen relevanten Sektoren Plattformen für sozial verantwortliche Unternehmen geschaffen werden sollen, in denen unterschiedlichste Akteure vertreten sein werden.
Durch die vorgeschlagene Überarbeitung der Transparenzrichtlinie (2004/109/EG) sind börsennotierte Unternehmen, auch kleine und mittlere Emittenten, nicht mehr verpflichtet, vierteljährlich Finanzinformationen zu veröffentlichen. Auch dies dürfte dazu beitragen, Kosten weiter zu verringern und dem kurzfristigen Denken an den Finanzmärkten entgegenzuwirken.
Die Vorschläge für die Überarbeitung der Rechnungslegungsrichtlinien und der Transparenzrichtlinie werden jetzt dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat zur Annahme vorgelegt. Die Mitteilung zur Sozialwirtschaft bildet den Ausgangspunkt für eine Reihe von legislativen und nichtlegislativen Initiativen, die in den nächsten zwei Jahren ergriffen werden sollen. Eine erste Gelegenheit zur Diskussion mit interessierten Kreisen bietet sich auf der Konferenz über Sozialwirtschaft und soziales Unternehmertum am 18. November 2011 in Brüssel, die von der Europäischen Kommission veranstaltet wird.
Quelle: Europäische Kommission