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Umsetzungsgesetz der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie beschlossen

05.10.2015  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e. V..

Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 1. Oktober 2015 das Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie in der Fassung der Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (BT-Drucks 18/6220) angenommen.

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie wird vor allem das Wertpapierhandelsgesetz und dem darauf gestützten Verordnungsrecht geändert. Hinzu kommen damit zusammenhängende Änderungen u.a. am Wertpapierprospektgesetz, Kapitalanlagegesetzbuch, dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz sowie dem Handelsgesetzbuch.

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Im Bereich der Rechnungslegung werden im Wesentlichen zwei Änderungen vorgenommen: Abschaffung der Pflicht zur Erstellung einer Zwischenmitteilung der Geschäftsführung sowie die Aufnahme der verpflichtenden länderspezifischen Berichterstattung über Zahlungen an staatliche Stellen für Unternehmen der mineralgewinnenden Industrie und der Industrie der Holzwirtschaft.




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