06.05.2014 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzministerium.
Nach den statistischen Aufzeichnungen der obersten Finanzbehörden der Länder haben die im Jahr 2013 durchgeführten Umsatzsteuer-Sonderprüfungen bei der Umsatzsteuer zu einem Mehrergebnis von rund 1,97 Mrd. Euro geführt. Die Ergebnisse aus der Teilnahme von Umsatzsteuer-Sonderprüfern an allgemeinen Betriebsprüfungen oder an den Prüfungen der Steuerfahndung sind in diesem Mehrergebnis nicht enthalten.
AnzeigeUmsatzsteuer-Sonderprüfungen werden unabhängig vom Turnus der allgemeinen Betriebs-prüfung und ohne Unterscheidung der Größe der Betriebe vorgenommen. Im Jahr 2013 wurden 90.407 Umsatzsteuer-Sonderprüfungen durchgeführt. Im Jahresdurchschnitt waren 1.908 Umsatzsteuer-Sonderprüfer eingesetzt.
Jeder Prüfer führte im Durchschnitt 47 Sonderprüfungen durch. Dies bedeutet für jeden ein-gesetzten Prüfer ein durchschnittliches Mehrergebnis von knapp 1,03 Mio. Euro.
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