04.08.2015 — Timm Haase. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Besonders bei Betriebsprüfungen entsteht häufig Streit darüber, inwiefern Besteuerungsgrundlagen geschätzt werden dürfen, wenn Unternehmer ihren Buchführungspflichten nicht oder nur mangelhaft nachkommen.
Prüfer bedienen sich bei Betriebsprüfungen einer bestimmten Software. Dieses IDEA-Programm unterstützt die Prüfungshandlungen und vereinfacht und beschleunigt diese enorm. Die Möglichkeiten der Betriebsprüfer sind bei der Auswertung und Prüfung der Daten vielfältig. Unter anderem können sie Zeitreihen miteinander vergleichen. Bei Reihenvergleichen werden Buchführungskonten über Perioden miteinander verglichen. Bei der Betrachtung von Wochen, Monaten oder Jahren können so besondere Abweichungen offenkundig werden.
Beim Zeitreihenvergleich handelt es sich somit um eine mathematisch-statistische Verprobungsmethode. Hierbei werden die periodischen Erlöse und Wareneinkäufe eines Betriebs in kleine Einheiten zerlegt und somit Mängel in der Buchführung offensichtlich.
Dreh- und Angelpunkt ist die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung. Ist diese nicht erschüttert, bleibt für eine Hinzuschätzung auf der Grundlage eines Zeitreihenvergleichs kein Platz. Der Zeitreihenvergleich ist zudem lediglich ein Indiz, dass beim Rohgewinnaufschlag etwas nicht stimmt. Voraussetzung für einen ordnungsgemäßen Zeitreihenvergleich ist, dass der Prüfer das Lieferdatum und nicht das Buchungs- bzw. Rechnungsdatum für seine Kalkulation nutzt.
Der BFH hat die Schätzungsmethode des Zeitreihenvergleichs nur unter den folgenden Einschränkungen zugelassen:
Quelle: BFH-Urteil vom 25.03.2015, X R 20/13
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