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Teilwertabschreibungen: Mit der Bilanz Steuern sparen

29.01.2013  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: DHPG Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater.

Unternehmer sollten sich für den aktuellen Jahresabschluss sämtliche Positionen im Betriebsvermögen genau ansehen. Möglicherweise können einzelne Wirtschaftsgüter mit einem niedrigeren Teilwert bilanziert werden.

Häufig ist insbesondere eine Neubewertung von Wertpapieren, die etwa als Liquiditätspuffer oder als Anlage für die Finanzierung künftiger Investitionen gehalten werden, angebracht. Solche Papiere unterliegen in der Regel Schwankungen, die sich durch die Nervosität der Märkte verstärkt haben. „Sind die Kurse der Wertpapiere in der letzten Zeit gefallen, eröffnen sich jetzt für viele Unternehmer lukrative Steuer-Sparmöglichkeiten“, sagt Benno Lange, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bei der Wirtschaftskanzlei DHPG in Gummersbach. Einzelunternehmen und Personengesellschaften profitieren von günstigen Urteilen des Bundesfinanzhofs, welcher die bisher sehr restriktive Praxis der Finanzverwaltung ausgehebelt hat.

Aktien oder Fondsanteile im Unternehmensvermögen dürfen jetzt auf den so genannten niedrigeren Teilwert abgeschrieben werden. Und zwar stets dann, wenn die Kursdifferenz nach unten am Bilanzstichtag eine Bagatellgrenze von fünf Prozent überschreitet. Die Finanzämter hatten eine solche Teilwertabschreibung nur dann akzeptiert, wenn die Kurse der Papiere innerhalb eines Jahres um mehr als 40 Prozent oder innerhalb von zwei aufeinander folgenden Jahren um jeweils mehr als 25 Prozent unter die Anschaffungskosten gesunken waren. Für festverzinsliche Wertpapiere gelten strengere Bedingungen, da der Anleger am Ende der Laufzeit den Nominalbetrag zurückerhält. Verlieren solche Papiere aber durch eine Bonitätsabstufung dauerhaft an Wert, wie etwa bei griechischen Staatsanleihen, ist eine Teilwertabschreibung möglich.

Eine Teilwertabschreibung von Wertpapieren senkt sofort den Gewinn der Firma und damit das zu versteuernde Einkommen der Unternehmer. Allerdings nicht komplett: Die Wertminderungen wirken sich nur zu 60 Prozent auf die Einkommensteuer aus („Teileinkünfteverfahren“). Aber auch mit diesem Prozentanteil lässt sich die Steuerlast entscheidend senken. „Ob die Papiere später wieder an Wert gewinnen, ist für die aktuelle Bilanz nicht entscheidend“, betont DHPG-Berater Lange. „Es kommt einzig auf die Verhältnisse am Bilanzstichtag an.“

Um die Verluste zu dokumentieren, sollten Unternehmer ihre Buchführung um alle relevanten Angaben zu den Papieren erweitern. Also nicht nur die Anschaffungspreise, sondern auch etwa die Kursentwicklungen und die Laufzeiten. Denn zu beachten sind mögliche Umkehreffekte. Steigen die Wertpapiere wieder im Wert, müssen die Zuwächse versteuert werden. Kein Problem etwa für Unternehmer, die mit einem hohen Gewinn rechnen, der sich in den nächsten Jahren etwa wegen kräftiger Investitionen abschwächt.

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„Unter Umständen kann auch ein vollständiger oder teilweiser Verzicht auf Teilwertabschreibungen eine geeignete Strategie sein“, so DHPG-Berater Lange. Das gilt insbesondere dann, wenn das Unternehmen bereits Verluste erwirtschaftet oder wenn es bestehende Verlustvorträge jetzt nutzen will. Insbesondere Kapitalgesellschaften, die in ihren Bilanzen Aktien anderer Gesellschaften halten, sollten die bisherigen Bilanzwerte tunlichst beibehalten. Abschreibungen bringen hier keine steuerlichen Vorteile.

Von Teilwertabschreibungen profitieren
Einzelunternehmen und Personengesellschaften dürfen zu erwartende Wertverluste in der Bilanz antizipieren. Zum Bilanzstichtag lassen sich einzelne Wirtschaftsgüter durch eine außerordentliche Abschreibung mit einem niedrigeren Teilwert ansetzen.

Was versteht man unter Teilwert?
Der Teilwert ist ein Begriff aus dem Steuerrecht. Er ist definiert als der Betrag, den ein Erwerber des ganzen Unternehmens im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde. Dabei ist davon auszugehen, dass der Erwerber das Unternehmen fortführt. Die Höhe des Teilwertes entspricht im Regelfall dem Marktpreis oder Verkehrswert.

Wann ist eine Teilwertabschreibung möglich?
Normalerweise werden alle Wirtschaftsgüter des Unternehmens mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der normalen Abschreibung (linear oder vereinzelt noch degressiv) angesetzt. Sind die so ermittelten Buchwerte dauerhaft höher als die tatsächlichen Werte, kann der Firmenchef diese auf das geringere Maß abwerten. Er muss es in seiner Steuerbilanz aber nicht tun. Er hat ein Wahlrecht, das er steueroptimiert nutzen kann. Teilwerte werden durch eine Schätzung ermittelt, die die Umstände des Einzelfalls berücksichtigt.

Welche Wirtschaftsgüter kommen in Frage?
Neben Wertpapieren sind zweifelhafte Forderungen eine Option für Wertberichtigungen. Wenn ein Kunde auf zwei Mahnungen noch nicht reagiert hat, sind hohe Abschläge auf den Wert der Forderungen möglich. Zudem: Warenbestände von Groß- und Einzelhandel, die nach der Saison noch in den Regalen liegen, finden ihre Abnehmer normalerweise nur noch mit hohen Preisabschlägen. Betroffen können aber auch Maschinen sein, die speziell für die Fertigung von Produkten angeschafft wurden, deren Markt jedoch eingebrochen ist.


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