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Steuervorteile für Rendite-Immobilien

11.02.2014  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: FALC Immobilien GmbH & Co. KG.

Immobilien überzeugen als Kapitalanlage - denn sie werfen nicht nur Mieteinnahmen ab, sondern bringen auch zahlreiche steuerliche Vorteile mit sich.

So lassen sich die verschiedensten Aufwendungen im Zusammenhang mit der Immobilie beim Finanzamt absetzen, wie Adrian Golly als Makler von Falc Immobilien in Nürnberg weiß. "Immobilien-Investoren profitieren nicht nur von Mieteinnahmen und einer möglichen Wertsteigerung, sondern auch von attraktiven Steuervorteilen", erklärt der Immobilienfachmann. "Dabei ist es unerheblich, ob Anleger ein Grundstück kaufen, ein neues Haus bauen oder eine Gebrauchtimmobilie erwerben." So können bei einem Mietobjekt zahlreiche Aufwendungen wie Baukosten oder Kaufpreis, Kosten für notwendige Reparaturen, Kaufnebenkosten, Gartenarbeiten oder Abstandszahlungen für Teile der Einrichtung steuerlich geltend gemacht werden. "Für Bauarbeiten oder Renovierungsmaßnahmen kann ein Käufer zum Beispiel bis zu 6.000 Euro jährlich geltend machen", weiß der erfahrene Immobilienmakler. Bis zu 800 Euro können für haushaltsnahe Dienstleistungen wie von Hausmeisterbetrieben oder Reinigungsfirmen steuerlich abgesetzt werden.

Wenn ein vermietetes Objekt ganz oder teilweise leer steht und somit keine Mieteinnahmen abwirft, ist auch eine steuerliche Geltendmachung der Verluste möglich. Sollten zum Beispiel 50 Prozent der Wohnungen nicht vermietet sein, wird die Grundsteuer um 25 Prozent reduziert, steht das Objekt komplett leer, sogar um 50 Prozent. "Dies setzt aber voraus, dass der Leerstand nicht vom Vermieter selbst verursacht wurde, er Vermarktungsmaßnahmen ergriffen und diese ausreichend dokumentiert hat", erklärt Adrian Golly.


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