17.04.2019 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Deutscher Familienverband.
Bereits eine Familie mit zwei Kindern und einem Durchschnittseinkommen von 35.000 Euro fällt – nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben sowie inklusive Kindergeld – mit rund 2.800 Euro unter das steuerliche Existenzminimum. Die Zahlen im Horizontalen Vergleich 2019 zeigen, dass sich die finanzielle Situation für Familien im Vergleich zum vorherigen Jahr erneut deutlich verschlechtert hat.
„Grund für das seit Jahren ansteigende Minus im Familienhaushalt sind verfassungswidrige Sozialabgaben. Sie belasten Familien unverhältnismäßig“, sagt DFV-Präsident Klaus Zeh. Eltern zahlen dieselben Beiträge in die Renten- und Krankenversicherung ein wie Menschen ohne Erziehungs- und Betreuungsverantwortung für Kinder. Die Pflegeversicherungsbeiträge sind für Kinderlose nur geringfügig höher.
Mit ihren Geldbeiträgen und der Erziehung von Kindern zahlen Familien doppelt in die Sozialversicherung ein. Es sind aber gerade Familien, die den Erhalt des Generationenvertrages sicherstellen. „Der Staat straft Familien zweifach ab, mit überhöhten Sozialabgaben und später auch noch in der Rente“, so Zeh.
Die Benachteiligung von Familien in der Sozialversicherung hat bereits das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2001 kritisiert. Im sogenannten „Pflegeversicherungsurteil“ forderte es den Gesetzgeber auf, die gesetzliche Sozialversicherung auf Beitragsgerechtigkeit hin zu überprüfen – ohne Erfolg. „Die Bundesregierung hat das Urteil bis heute ignoriert. Wir warten noch darauf, dass diese Ungerechtigkeit endlich behoben wird“, sagt Zeh.
Der Horizontale Vergleich zeigt, dass auch Familien mit höherem Einkommen von der Sozialversicherung erstickt werden: Bei einem Jahreseinkommen von 50.000 Euro fehlen einer Familie mit vier Kindern 4.000 Euro jährlich, um überhaupt das Existenzminimum der Familie zu erreichen.
„Wenn Familie ein Armutsrisiko bedeutet, ist es nicht verwunderlich, dass sich immer mehr Menschen gegen Kinder entscheiden“, sagt Stephan Schwär, Landesvorsitzender des FDK Baden-Württemberg. „Darauf muss die gesetzliche Sozialversicherung reagieren, wenn der Generationenvertrag noch Zukunft haben soll. Die Lasten der Sozialversicherung müssen familiengerecht verteilt werden.“
Der DFV und der FDK fordern das Ende der Benachteiligung von Familien in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Dafür benötigt es einen Kinderfreibetrag bei den Sozialabgaben – analog zur Einkommensteuer. Grundsätzlich muss die Höhe des Kinderfreibetrages dem steuerlichen Grundfreibetrag von Erwachsenen entsprechen. „Der Kinderfreibetrag muss während der aktiven Familienphase greifen und ist auf die Dauer der Unterhaltspflicht für Kinder beschränkt“, so Schwär. Dies stellt klar, dass der Kinderfreibetrag keine Belohnung für das Kinderhaben ist, sondern die ökonomische Bedeutung der Kindererziehung für das gesamte System der gesetzlichen Sozialversicherung widerspiegelt.
Derzeit klagen tausende Familien gegen die familienblinde Ausgestaltung der Sozialversicherung und werden dabei von den beiden Familienverbänden juristisch unterstützt. Der erste Elternaufstand in der Geschichte der Bundesrepublik hat das Bundesverfassungsgericht erreicht. Mehrere Klagen sind dort anhängig. DFV und FDK informieren regelmäßig über den Stand auf der Kampagnen-Webseite: www.elternklagen.de
Der Horizontale Vergleich 2019 steht hier (PDF) zum Download bereit.
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