17.01.2017 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie Brandenburg.
Das Sozialministerium des Landes Brandenburg fördert die Ausbildung der künftigen Frauenbeauftragten mit ihren Unterstützerinnen in Werkstätten und in Wohneinrichtungen. Dafür stehen 80.000 Euro aus Mitteln des Behindertenpolitischen Maßnahmenpakets zur Verfügung. Noch bis zum 31. Januar 2017 können sich interessierte Frauen aus Einrichtungen der Behindertenhilfe für die Ausbildung bewerben. Die Ausbildung startet im Frühjahr 2017.
Es gibt zwei Trainerinnen-Teams, die die Ausbildung der künftigen Frauenbeauftragten mit ihren Unterstützerinnen durchführen: Das eine Ausbildungsteam befindet sich in der Caritas-Werkstatt St. Johannesberg in Oranienburg, das andere im Haus St. Norbert vom Deutschen Orden in Michendorf. Eine Ausbildung dauert insgesamt 21 Tage und ist in mehreren Schulungs-Blöcken aufgeteilt. Teilnehmerinnen müssen für die Qualifizierung nichts bezahlen. Das Sozialministerium übernimmt die kompletten Ausbildungskosten.
Interessierte Frauen aus Einrichtungen der Behindertenhilfe sind eingeladen, sich für diese Ausbildung in Abstimmung mit ihrer Wohn- oder Werkstätte zu bewerben: per E-Mail an frauenbeauftragte.brandenburg@caritas-werkstatt.de und an frauenbeauftragte.brandenburg@deutscher-orden.de.
Die künftigen Frauenbeauftragten sollen die Anliegen der Frauen in den Werkstätten gegenüber der Werkstattleitung bzw. in den Wohneinrichtungen gegenüber der Hausleitung vertreten.
In Brandenburg gibt es 28 Werkstätten für behinderte Menschen, in denen rund 11.500 Menschen arbeiten. In den rund 530 unterstützen Wohnformen leben rund 8.600 Menschen mit Behinderungen.
Hinweis: Das Faltblatt „Ausbildung für Frauen-Beauftragte in Werkstätten und Wohn-Einrichtungen“ ist auf der Seite www.masgf.brandenburg.de eingestellt.
Faltblatt: Ausbildung für Frauen-Beauftragte in Werkstätten und Wohn-Einrichtungen
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