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So schützen Sie Haus und Wohnung vor einem Einbruch

11.10.2022  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: ARAG.

Im Jahr 2021 sank die Zahl der Wohnungseinbrüche in Deutschland laut Statista von 75.023 (2020) auf 54.236 Fälle. Vermutlich, weil die Chancen und Möglichkeiten für einen Einbruch in der Corona-Pandemie deutlich schlechter waren. Viele Menschen waren auch tagsüber zu Hause. Durch die langsame Rückkehr zu einem normalen Alltag sind jetzt aber viele Wohnungen wieder leer.

Und die Täter haben sich Alternativen zum klassischen Wohnungseinbruch gesucht. Wir haben viele Tipps für Sie, wie Sie Ihr Zuhause in Ihrer Abwesenheit – besonders in der dunklen Jahreszeit – einbruchsicher machen können.

Einbruchschutz auf einen Blick

  • Außenbereiche beleuchten, beispielsweise mit Bewegungsmeldern
  • Anwesenheit zeigen: Rollläden tagsüber automatisch hochziehen und nachts schließen lassen
  • Briefkasten leeren lassen, Licht durch Zeitschaltuhren steuern
  • Türen immer abschließen; Schlüssel nie draußen deponieren
  • In gute Schlösser für Fenster und Türen investieren
  • Ein Auto vor der Garage parken

Schon einfache Maßnahmen bieten Schutz vor Einbruch

Eine Studie der Ruhr-Universität Bochum zur Einbruchsprävention zeigt, dass die ersten Minuten bei einem Einbruch entscheidend sind. Schafft es der Einbrecher nämlich nicht innerhalb von wenigen Minuten, in die Wohnung oder das Haus einzudringen, bricht er den Versuch ab und sucht sich ein einfacheres Ziel.

Sicherheit beginnt damit, Terrassentüren, Fenster und Wohnungstüren zu sichern oder zu kontrollieren, ob sie beim Verlassen gut verschlossen sind. Denn dies sind laut Kripo die drei beliebtesten Einstiegswege.

Smart Home

Ein intelligentes Heim ist sicherer: Sobald Einbrecher versuchen, sich Zutritt zu verschaffen, schalten sich beispielsweise Licht und Fernseher ein. Gleichzeitig wird der abwesende Nutzer über den Einbruchsversuch per App informiert. Die Internetverbindung, die für ein intelligentes Heim benötigt wird, ist für digitale Einbrecher jedoch die Eingangstür ins Haus. Die privaten Daten können ausgespäht und mit Schadsoftware kann auf sämtliche Geräte zugegriffen werden. So bietet beispielsweise ein smartes Türschloss, das mit entsprechender Malware geknackt werden kann, keinerlei Schutz vor gewieften Langfingern. Wer sein Türschloss über eine Handy-App steuert, muss sich zudem über das Risiko klar sein, dass ein Smartphone – und damit der digitale Schlüssel zum Haus – leicht gestohlen werden kann oder verloren geht.

Anzeichen der Abwesenheit vermeiden

Um ungebetene Gäste gar nicht erst anzulocken, sollten Sie allzu deutliche Zeichen Ihrer Abwesenheit vermeiden. Ein überquellender Briefkasten beispielsweise ist schon fast eine Einladung für Langfinger. Ebenso verhält es sich mit Rollläden, die ständig heruntergelassen sind oder stets zugezogenen Vorhängen. Selbst ein über zwei Wochen nicht gemähter Rasen oder die fehlende, sonst aber übliche abendliche Außenbeleuchtung können Hinweise sein.

Gold wert: Wachsame Nachbarn

Oft lohnt es sich, die Nachbarn um Hilfe zu bitten, ob sie das Zuhause im Auge behalten, regelmäßig den Briefkasten leeren oder ihr Auto in der Einfahrt parken können. Zeitschaltuhren können Lampen steuern und beispielsweise in den Abendstunden für gut sichtbare Wohnräume sorgen. Oder man engagiert einen professionellen Haussitter . Das macht für Blumenliebhaber mit vielen wertvollen Pflanzen oder Haustierbesitzer Sinn. Darüber hinaus empfehlen die ARAG Experten, Angaben in den sozialen Medien über den momentanen Aufenthaltsort und die Zeit zu vermeiden, in denen niemand zu Hause ist.

Einen Tresor nutzen

Es lohnt sich, alle Wertsachen, Papiere, wichtige Dokumente und Liebgewonnenes in einem hochwertigen Tresor aufzubewahren. Ein Tresor macht es Dieben in zweierlei Hinsicht schwieriger: Erstens muss der Tresor geknackt werden; das erfordert Know-how. Und zweitens kostet es die Eindringlinge wertvolle Zeit. Zudem bietet ein zertifizierter Tresor auch Feuerschutz und der Inhalt ist bei einem Brand gesichert.

Urteil: Kein Leistungsanspruch, wenn Einbruchspuren fehlen

Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die Hausratversicherung in der Regel nur dann zahlt, wenn eindeutige Einbruchspuren nachgewiesen werden können. In einem konkreten Fall hatten sich die Langfinger in einer Garage bedient. Einbruchspuren gab es keine. Zudem konnte das Diebstahlopfer nicht beweisen, dass das Garagentor abgeschlossen war. So lag hier lediglich ein einfacher Diebstahl vor und der war in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen (Oberlandesgericht Dresden, Az.: 4 U 161/21).

Bild: Noelle Otto (Pexels, Pexels Lizenz)

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