02.10.2019 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: LBS.
Wie die Förderung funktioniert, erklärt die LBS Bayern.
Die Wohnriester-Förderung kann bei einer Immobilienfinanzierung Vorteile von mehreren zehntausend Euro bringen. Jeder förderberechtigte Erwachsene erhält 175 Euro Grundzulage im Jahr vom Staat, erklärt die Bayerische Landesbausparkasse. Das gilt für diejenigen, die Eigenkapital für eine selbstgenutzte Immobilie ansparen, genauso wie für diejenigen, die ihr Darlehen abzahlen. Zusätzlich gibt es für jedes Kind 185 Euro und für ab 2008 Geborene sogar jeweils 300 Euro Kinderzulage oben drauf. In vielen Fällen kommen Steuervorteile dazu. Das alles trägt dazu bei, dass der Immobilienkredit schneller abbezahlt werden kann. So spart man Zinsen und ist früher schuldenfrei. Die geförderten Spar- und Tilgungsbeiträge müssen zwar ab dem Renteneintritt versteuert werden. Doch das zahlt sich aus. Denn in der Regel liegt der Steuersatz im Ruhestand weit unter dem der Berufstätigkeit. Und dafür fällt die Belastung durch die Miete komplett weg.
Die Wohnriester-Förderung ist nicht an Einkommensgrenzen gebunden. Sie bekommt, wer vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Brutto-Vorjahreseinkommens in den Wohnriester-Vertrag einzahlt, maximal 2100 Euro inklusive Zulagen. Teilweise reichen auch schon 60 Euro eigene Einzahlungen pro Jahr aus, um die Förderung zu erhalten. Die Berater in den Geschäftsstellen von LBS und Sparkassen klären im Einzelfall, wie Wohnriester optimal genutzt werden kann.
Mittlerweile können auch Immobilienbesitzer profitieren, die schon vor 2008 ihr Haus oder ihre Wohnung erworben haben – also bevor es Wohnriester überhaupt gab, erklärt die LBS Bayern. Bei einer Anschlussfinanzierung können sie ebenfalls die Förderung einbinden.
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