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Schnelle Steuererstattung bei früher und elektronischer Abgabe der Erklärung

18.02.2014  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Oberfinanzdirektion Karlsruhe.

„Wer seine Steuererstattung schnell auf dem Konto haben will, muss die Erklärung früh und elektronisch abgeben“, so Andrea Heck, Präsidentin der Oberfinanzdirektion Karlsruhe. Eine frühzeitige Abgabe der Steuererklärung zahlt sich aus.

Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung endet zwar erst am 31. Mai. Der Erklärungseingang bei den Finanzämtern nimmt jedoch von Jahresanfang bis zu diesem Termin immer mehr zu. Dementsprechend erhöht sich auch die Bearbeitungsdauer. Wie in den vergangenen Jahren kann mit den ersten Steuerbescheiden für das Jahr 2013 ab Ende März 2014 gerechnet werden. Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen sind gesetzlich verpflichtet, die für die Finanzämter in dem abgelaufenen Kalenderjahr wichtigen Daten zum 28. Februar der Finanzverwaltung elektronisch zur Verfügung zu stellen. Sobald diese Daten den Finanzämtern vorliegen und die edv-technische Unterstützung einsatzbereit ist, kann mit der Bearbeitung der Steuererklärungen begonnen werden. Ungereimtheiten in den abgerufenen Daten können die Bürgerinnen und Bürger nur unmittelbar mit dem zur Übermittlung der Daten Verpflichteten aufklären.

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„Mit der vorausgefüllten Steuererklärung bieten wir ab diesem Jahr einen zusätzlichen Service, der den Bürgerinnen und Bürger die Arbeit erleichtert“, so Heck. Erstmalig ist es möglich, die dem Finanzamt vorliegenden Daten elektronisch abzurufen und in die Steuererklärung unmittelbar zu übernehmen. Das mühsame Abtippen der eigenen Lohndaten oder Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge und das damit verbundene Risiko eines Tippfehlers entfallen. Dieser neue Service kann im ElsterOnline-Portal, in ElsterFormular, aber auch in vielen kommerziellen Steuererklärungs- Programmen genutzt werden. Auch sollte man sich nicht von dem notwendigen Registrierungsprozess abschrecken lassen. Die Oberfinanzpräsidentin betonte, dass die Themen Datenschutz und Datensicherheit oberste Priorität haben. Schließlich darf es zu keinen unberechtigten Datenabrufen kommen. Daher ist zunächst eine Registrierung im ElsterOnline-Portal mit der persönlichen Identifikationsnummer notwendig. Die Teilnahme an der „Vorausgefüllten Steuererklärung“ ist dann in einem zweiten Schritt einmalig zu beantragen. Unter www.elster.de/Belegabruf können die einzelnen Punkte nachgelesen werden.

Wer den Abruf der elektronischen Daten mit der elektronischen Steuererklärung per ELSTER verbindet, schöpft alle Vorteile des Serviceangebotes der Steuerverwaltung aus. Diese Kombination bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine große Unterstützung bei der Erstellung ihrer Steuererklärungen. Unabhängig davon wirbt die Oberfinanzpräsidentin für die elektronische Steuererklärung. „Bürgerinnen und Bürger, die ihre Erklärung in elektronischer Form per ELSTER abgeben, haben weitere Vorteile. Elektronische Steuererklärungen ermöglichen eine Beschleunigung des ganzen Verfahrens, Belege und Bescheinigungen müssen nur noch auf Anforderung des Finanzamts vorgelegt werden“, hob die Oberfinanzpräsidentin abschließend hervor.

Für Bürgerinnen und Bürger mit gewerblichen oder selbständigen Einkünften besteht die Verpflichtung, die Erklärungen per ELSTER zu übermitteln. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.elster.de.


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