29.01.2019 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: R+V Allgemeine Versicherung AG.
„Durch akute Frosteinwirkung können Rohrbrüche entstehen. Aber auch eine schleichende Zersetzung des Materials ist möglich“, sagt Expertin Christine Gilles von der R+V Versicherung. Das Tückische dabei: Oft wird der Schaden nicht sofort bemerkt – und dann können die Folgen schwerwiegend sein. Umso wichtiger ist es vorzubeugen: „Im Winter sollten Verbraucher die Heizung nie komplett abstellen, auch nicht in wenig genutzten Nebenräumen“, rät R+V-Expertin Gilles.
Feuchte Wände, fleckige Teppichböden, beschädigte Möbel: Kommt es zu einem Wasserschaden, übernehmen in der Regel Hausrat- und Wohngebäudeversicherung die entstandenen Kosten. „Für sie ist es ein Versicherungsfall, wenn Leitungswasser bestimmungswidrig austritt, wie es bei einem Rohrbruch der Fall ist“, erklärt Christine Gilles. Allerdings müssen die Versicherten einige Punkte beachten. Dazu gehört zum Beispiel, dass sie ein defektes Rohr absperren, um größere Schäden zu vermeiden. „Außerdem prüft die Versicherung, ob die Räume beheizt oder die Leitungen entleert und abgesperrt waren.“
Wenn der Versicherungsschutz greift, übernimmt die Hausratversicherung beispielsweise Schäden an Möbeln, Elektrogeräten und Kleidung. Für Schäden am Gebäude selbst ist die Wohngebäudeversicherung zuständig. „Das sind auch Frost- und Bruchschäden an Leitungen in Außenwänden, im Heizungskeller und oft auch außerhalb des Hauses“, sagt R+V-Expertin Gilles.
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