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Richtungswechsel bei der Aufsichtsratsvergütung

22.11.2013  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Towers Watson GmbH.

Diskussion um Vorteile variabler oder ausschließlich fester Vergütung führt zu zahlreichen Anpassungen. Die Höhe der Bezüge ist nahezu stabil.

Die Aufsichtsratsvorsitzenden der DAX-Unternehmen werden für 2013 im Durchschnitt 338.500 Euro verdienen. Damit sind die Bezüge der Chefaufseher im Vergleich zum Vorjahr nahezu stabil (+1 Prozent), wie eine aktuelle Hochrechnung von Towers Watson zeigt. Wesentliche Veränderungen zeigen sich hingegen in der Struktur der Aufsichtsratsvergütung. Nach einer Änderung des Corporate Governance Kodex 2012 wurden in fast einem Drittel der DAX-Unternehmen neue Vergütungsmodelle eingeführt. Aktuell setzen 13 DAX-Unternehmen auf eine ausschließlich feste Vergütung des Aufsichtsrats. Hingegen richten 17 Unternehmen die Vergütung auch am kurz- oder langfristigen Unternehmenserfolg (z. B. gemessen am Ergebnis pro Aktie) aus. Für die Zukunft erwartet Towers Watson, dass weitere Unternehmen ihre Vergütungssysteme umstellen – entweder auf eine ausschließlich feste Vergütung oder eine Kombination aus Festvergütung und langfristig variabler Vergütung.

Zu diesen Ergebnissen kommt die Towers-Watson-Studie „Aufsichtsratsvergütung DAX 2013“. Sie untersucht die Aufsichtsratsvergütungen der im DAX notierten Unternehmen. Die Studie wurde zum zwölften Mal in Folge durchgeführt und bietet die aktuellste Vergütungsprognose für das laufende Kalenderjahr. Sie beruht auf Berechnungen von Towers Watson auf Basis von Analystenschätzungen zur Geschäftsentwicklung für 2013 sowie auf den Satzungen der Unternehmen. Die Berechnungen wurden vor der Veröffentlichung den Investor-Relations-Abteilungen der DAX-Unternehmen vorgelegt.

Diskussion um feste oder variable Vergütung: Markt zeigt sich „unentschieden“

„Die Diskussion um die ‚richtige‘ Aufsichtsratsvergütung, die letztes Jahr durch die Änderung des Corporate Governance Kodex ausgelöst wurde, hat für zahlreiche Veränderungen gesorgt“, berichtet Studienautor Helmuth Uder von Towers Watson. Der Leiter des Beratungsbereichs Board und Executive Compensation führt aus: „Fast ein Drittel der DAX-Unternehmen hat daraufhin sein Vergütungsmodell umgestellt.“ Fünf Unternehmen haben eine rein feste, vier Unternehmen eine langfristige variable Vergütung gewählt. Uder kommentiert: „Insgesamt zeigt sich der Markt derzeit unentschieden.“ Der Vergütungsexperte rechnet damit, dass in den kommenden Jahren weitere Unternehmen ihr Aufsichtsratsvergütungsmodell umstellen werden. „Es bleibt spannend“, so Uder.

Die Argumente für eine feste bzw. variable Vergütung führt Ralph Lange, Experte für Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung bei Towers Watson und Co-Autor der Studie, aus: „Der Aufsichtsrat ist kein externer Berater, sondern er ist für die langfristige Strategie des Unternehmens mitverantwortlich. Daher sollte er auch für den langfristigen und nachhaltigen Unternehmenserfolg honoriert werden. Aus diesem Grund halte ich die Vergütung des Aufsichtsrats mit einer festen Grundvergütung und einer langfristigen variablen Vergütungskomponente für sinnvoll. Dies kann z. B. auch durch eine Aktienhalteverpflichtung erreicht werden.“

Lange räumt ein, dass eine rein feste Aufsichtsratsvergütung leicht verständlich und gut erklärbar sei – dies sei „sicher ein Vorteil angesichts der mitunter hitzigen Debatte um die Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung“. Der Towers-Watson-Berater gibt jedoch zu bedenken, dass Unternehmen nicht das einfachste, sondern das für das jeweilige Unternehmen am besten passende Vergütungsmodell wählen sollten. Darüber hinaus betont Lange: „Eine langfristige variable Vergütung kann ebenfalls einfach gestaltet sein. So können Aufsichtsratsmitglieder sich beispielsweise verpflichten, einen Teil ihrer festen Vergütung in Aktien des Unternehmens zu investieren und diese mindestens bis zum Ablauf seiner Bestellperiode zu halten. Dann entwickelt sich die Vergütung, die schlussendlich ausgezahlt wird, in die gleiche Richtung wie der Aktienkurs – und damit der langfristige Erfolg des Unternehmens.“ Im DAX setzen vier Unternehmen auf ein solches Vergütungsmodell.

Vergütungshöhe stabil, heterogene Entwicklung bei einzelnen Unternehmen

Im Vergleich zum Vorjahr bleibt die Vergütung der Aufsichtsratsvorsitzenden für 2013 mit im Durchschnitt voraussichtlich 338.500 Euro nahezu stabil (+1 Prozent). Mit Blick auf die einzelnen Unternehmen zeigt sich jedoch eine heterogene Entwicklung: Während die Vergütung bei vier Unternehmen unverändert bleibt, wird sie bei zehn Unternehmen um etwa zehn Prozent sinken. Bei den restlichen Unternehmen wird die Aufsichtsratsvergütung hingegen steigen. Für diese Entwicklung gibt es unterschiedliche Gründe, wie Vergütungsexperte Ralph Lange erklärt: „Bei den Unternehmen, die auf eine erfolgsabhängige Vergütung des Aufsichtsrats setzen, werden die jährlichen Auszahlungshöhen immer – je nach Unternehmenserfolg nach oben oder nach unten – schwanken. Einige Aufsichtsratsvorsitzende haben auch neue Funktionen in Ausschüssen übernommen oder Funktionen abgegeben, so dass die Vergütung für die Tätigkeit in Ausschüssen variiert. Schließlich schlagen die Anpassungen der Vergütungsmodelle in vielen Unternehmen zu Buche – in einigen Unternehmen mit Steigerungen, in anderen mit Kürzungen der Aufsichtsratsvergütung. Hier spielen auch unternehmensspezifische Gründe, z. B. die aktuelle wirtschaftliche Situation oder eine Anpassung der Vergütung an das Vergütungsniveau in vergleichbaren Unternehmen, eine Rolle.“

Ausblick: Vergütungshöhe wird künftig weniger schwanken

Nach Ansicht der Towers-Watson-Experten wird die Aufsichtsratsvergütung in den kommenden Jahren weniger schwanken als bislang. Studienautor Helmuth Uder begründet dies so: „Eine ausschließlich feste Vergütung, wie sie bei fast der Hälfte der DAX-Unternehmen anzutreffen ist, schwankt – vorbehaltlich einer Vergütungsanpassung – grundsätzlich nicht. Und die variablen Vergütungselemente werden in der Zukunft noch stärker auf den langfristigen Unternehmenserfolg abstellen. Dieser wird in der Regel an Kennzahlen aus mehreren Jahren (z. B. Ergebnis je Aktie) gemessen. Damit wird sich der Gewinn oder Verlust eines Geschäftsjahres weiterhin in der variablen Vergütung bemerkbar machen. Jedoch wird der Ausschlag über mehrere Jahre verteilt und somit geglättet.“

Diversity langsam, aber stetig ausgebaut

Der weiterhin niedrige Frauenanteil innerhalb der DAX-Aufsichtsratsgremien (20 Prozent) ist gegenüber 2012 geringfügig gestiegen (+3 Prozentpunkte). Auch die Internationalität der Anteilseigner ist noch nicht hinreichend abgebildet. Mehr als die Hälfte (55 Prozent) des Grundkapitals der DAX-Unternehmen liegen in den Händen ausländischer Investoren. Jedoch stellen die nicht-deutschen Aufsichtsratsmitglieder nur rund ein Viertel (26 Prozent) aller Aufseher. „Unternehmen sind für das Thema ‚Diversity’ sensibilisiert und berücksichtigen es bei der Besetzung frei werdender Aufsichtsratsmandate“, so Towers-Watson-Experte Uder. „Da die Mandate aber meist für eine Laufzeit von fünf Jahren vergeben werden, ist nicht zu erwarten, dass die Diversitäts-Anregung des Corporate Governance Kodex von heute auf morgen umgesetzt werden kann.“

Niedrige Vergütung im internationalen Vergleich

Im internationalen Vergleich verdienen die DAX-Aufseher weiterhin deutlich weniger als ihre Kollegen in der Schweiz (SLI: 2.100.000 Euro) und Großbritannien (FTSE 100: 523.000 Euro). „Allerdings sind diese auch intensiver in die Unternehmensführung eingebunden, was das höhere Vergütungsniveau teilweise erklärt“, führt Towers-Watson-Experte Uder aus. „In einem Dualen System aus Aufsichtsrat und Vorstand mit getrennten Verantwortlichkeiten und Mitgliedschaften wie in Deutschland erwachsen andere berufliche Anforderungen als in einem Single-Board-System wie in der Schweiz mit Kontrolleuren und operativ tätigen Managern in einem Gremium.“

Information zur Studie
„Aufsichtsratsvergütung DAX 2013“ analysiert die aktuellen Vergütungen von Aufsichtsratsvorsitzenden in DAX-Unternehmen. Grundlage der Auswertungen sind öffentlich verfügbare Quellen, insbesondere Satzungen und Hauptversammlungsbeschlüsse aus dem Jahr 2013. In die Analyse einbezogen wurden: die jährlich garantierten festen Bezüge, die Aufsichtsratstantieme für 2013 (basierend auf Analystenschätzungen für 2013), die Langfristvergütungen für 2013 sowie Sitzungsgelder und Ausschussvergütungen.

 

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