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Reisekosten - sind Sie fit?

02.06.2010  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: none.

Testen Sie Ihr Wissen mit dem nachfolgenden Rätsel, das Experte Volker Hartmann für Sie ausgetüftelt hat.

Die Bewirtung von Arbeitnehmern ist ein vielschichtiges Thema, das in vielen bunten Farben schillert.

  • Handelt es sich um eine Bewirtung im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers und damit nicht um steuerpflichtigen Arbeitslohn?

  • Oder liegt ein geldwerter Vorteil vor, der sowohl der Lohnversteuerung als auch der Verbeitragung zur Sozialversicherung zu unterwerfen ist?

  • Wenn es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn handelt, wie ist dieser zu bewerten?

  • Kann eine Bewertung mit dem amtlichen Sachbezugswert als Bewertungsmaßstab erfolgen, oder muss die Bewertung mit dem ortsüblichen Endpreis am Abgabeort, also den tatsächlichen Kosten des Arbeitgebers durchgeführt werden?

  • Oder ist der geldwerte Vorteil ggf. ganz oder teilweise steuerfrei?

  • Kann eine Pauschalversteuerung durchgeführt werden, oder muss eine individuelle Lohnversteuerung auf Basis der persönlichen Besteuerungsgrundlagen Ihres Arbeitnehmers durchgeführt werden?

  • Liegen bei der Tätigkeit des Arbeitnehmers die Voraussetzungen für eine Auswärtstätigkeit (Dienstreise, Einsatzwechseltätigkeit oder Fahrtätigkeit) vor oder handelt es sich um eine Tätigkeit an einer regelmäßigen Arbeitsstätte?



Fragen über Fragen...!

Kennen Sie sich dabei aus? Testen Sie Ihr Wissen anhand eines Praxisfalls!

Hier geht's zum Rätsel



Quelle: Diplom-Finanzwirt (FH) Volker Hartmann, Hamburg
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