27.06.2019 — Moira Frank. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Grübeln Sie besonders häufig darüber, ob Sie nun Recht oder recht haben? Dann könnte es daran liegen, dass Sie allein schon drei Rechtschreibreformen mitgemacht haben, wenn Sie vor 1996 Lesen und Schreiben gelernt haben – und dass in all diesen Reformen jeweils eine andere Regel für diesen Fall galt.
Bis 1996 hatten Sie recht, wenn Sie die Kleinschreibung angewandt haben. Ab 2004 galt dann eine neue amtliche Regelung, nach der Sie nur noch mit der Großschreibung Recht hatten. Und seit 2006 dürfen Sie, wie so oft in der deutschen Rechtschreibung, mal wieder machen, was Sie wollen, solange Sie sich für eine Variante entscheiden.
Die gute Nachricht also: Solange Sie sich einheitlich für eine Schreibweise entscheiden, machen Sie alles richtig! Sie sind sozusagen im Recht – und auch Ihr Kollege ist im recht. Jetzt müssen Sie sich nur noch entscheiden, ob Ihnen die Klein- oder Großschreibung besser gefällt und dabei bleiben.
Nicht entscheidungsfreudig? Dann schreiben Sie hier konsequent klein. Denn auch, wenn es keine verbindliche amtliche Regelung gibt: Der Duden hinterlegt die empfohlene Schreibweise online hilfreich in Gelb!
Bild: Pixabay (Pexels, Pexels Lizenz)
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