02.04.2020 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bausparkasse Schwäbisch Hall AG.
Dachziegel fallen auf ein parkendes Auto, ein Fußgänger stolpert über Baumaterial auf dem Bürgersteig: Ab dem ersten Spatenstich haftet der Bauherr für alle Schäden, die von seiner Baustelle ausgehen. In diesen Fällen greift die Bauherren-Haftpflichtversicherung. Damit der Bauherr nicht in finanzielle Bedrängnis kommt, muss die Deckungssumme hoch genug sein: „Mindestens drei, besser fünf Millionen Euro“, empfiehlt Rechtsexperte Dr. Christoph von Klitzing von der Bausparkasse Schwäbisch Hall. Die Versicherung gilt ab Baubeginn bis zur Abnahme und in der Regel für zwei Jahre.
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Vandalen zerschlagen ein Fenster, Diebe demontieren frisch installierte Armaturen: Solche unvorhersehbaren Schäden deckt eine Bauleistungsversicherung ab. „Auch Schäden durch höhere Gewalt, Konstruktions- oder Materialfehler, Fahrlässigkeit sowie unbekannte Eigenschaften des Baugrunds sind eingeschlossen. Feuerschäden dagegen nicht“, erläutert von Klitzing.
Die Elementarschadenversicherung hilft, falls Starkregen den Bau unter Wasser setzt oder einen Erdrutsch auslöst. Sie greift auch bei Hochwasser, Hagel, Sturm und Schäden durch Schneedruck sowie Erdbeben. „Extremwetter haben in den vergangenen Jahren bundesweit viele Schäden an Immobilien verursacht. Bauherren sollten sich gegen diese zunehmende Gefahr absichern“, rät der Experte. Schäden durch Leitungswasser oder Feuer erfordern dagegen meist eine Wohngebäudeversicherung. Je nach Vertrag decken diese Policen die Kosten für Sanierung oder Wiederaufbau ab. „Hier versichern Bauherren ausschließlich das Gebäude, nicht aber den Inhalt“, weiß von Klitzing. „Zudem müssen Nebengebäude und Garagen explizit mitversichert werden.“ Vor Feuerschäden im Rohbau durch Brand, Blitzschlag oder Explosion sind Bauherren oft durch die Wohngebäudeversicherung geschützt. Sind sie nicht mitversichert, schützt zusätzlich eine Feuerrohbauversicherung.
Wer Freunde und Familie aushelfen lässt, sollte eine Bauhelfer-Unfallversicherung abschließen. Das geht über die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft. „Der Bauherr muss die privaten Helfer innerhalb einer Woche anmelden und die Versicherungsbeiträge zahlen“, erklärt von Klitzing. Die Beiträge errechnen sich aus den Arbeitsstunden und einem fiktiven Entgelt, das je nach Bundesland variiert. Für 100 Helferstunden liegt der Beitrag zur Bauhelfer-Unfallversicherung aktuell bei rund 145 bis 160 Euro.
Experten-Tipp: Bei Bauberatern und Handwerkern sollten Bauherren vorab prüfen, ob bereits eine Haftpflichtversicherung vorliegt, die mögliche Schäden abdeckt. Bei Mängeln, die Immobilienbesitzer erst später entdecken, sind Bauunternehmer oder die verantwortlichen Handwerker in der Pflicht, innerhalb der Gewährleistungsfrist nachzubessern. Diese beträgt in der Regel fünf Jahre, bei Reparaturen und kleineren Umbauarbeiten zwei Jahre und beginnt bei Abnahme der Leistung. „Wer in der Bauphase Mängel bemerkt, sollte diese umgehend schriftlich beanstanden und dokumentieren. Das macht es Bauherren leichter, ihre Ansprüche durchzusetzen“, so von Klitzing.
Bauherren sollten nicht nur den Bau, sondern auch die Baufinanzierung vor unvorhergesehenen Ereignissen schützen. Damit Kreditnehmer zahlungsfähig bleiben, können sie ihre Finanzierungsrate etwa für den Fall von Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Scheidung absichern. Im Todesfall schützt eine Restschuld- oder Risikolebensversicherung die Hinterbliebenen vor dem Verlust des Eigenheims. „Um nicht zu gering oder doppelt abgesichert zu sein, sollten sich Bauherren vor dem Hausbau bedarfsgerecht beraten lassen“, sagt der Schwäbisch Hall-Experte. „Viele Versicherer bieten Versicherungspakete an.“
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