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Pensionszusage – Quo vadis?

28.09.2010  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Wirtschaftskanzlei Rofner und Kollegen.

Flexible Strategien und Argumente zur Auslagerung von Pensionsverpflichtungen bieten die Spezialisten der Wirtschaftskanzlei Rofner & Kollegen. Speziell im Hinblick auf das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) sollten Geschäftsführer und Steuerberater über Wege aus der Pensionszusage nachdenken.

Pensionszusagen bergen angesichts der aktuellen Gesetzesnovellen zahlreiche Risiken für Unternehmen und stehen deshalb unter besonderem Druck. In der Praxis stellt der der baV Spezialist Werner Rofner immer wieder fest, dass viele Pensionszusagen weder mit der aktuellen Rechtsprechung übereinstimmen und zudem auch oft noch unklar formuliert sind.

Neben den negativen Folgen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) werden dem Arbeitgeber z.B. durch die Familiengerichte umfangreiche Verfahrenspflichten im Rahmen des neuen Versorgungsaus­gleichsgesetzes auferlegt, erklärt Rofner, die nicht nur kostspielig sondern auch sehr verwaltungsaufwendig sind. Dem Unternehmen erwachsen darüber hinaus bei unzureichender Rückdeckung der Versorgungsver­pflichtungen unkalkulierbare Risiken aus dem Eintritt biometrischer Risiken, wie z. B. Tod oder Invalidität.

Zusätzliche Risiken entstehen insbesondere bei Gesellschafter-Geschäftsführern bei einer wirtschaftlichen Schieflage der Gesellschaft, die einen Verlust der betrieblichen Altersversorgung bewirken kann. Deshalb erfreut sich die Auslagerung von Pensionszusagen auf einen Pensionsfonds derzeit einer besonderen Beliebtheit.


Handlungsbedarf für viele Unternehmer

Handlungsbedarf besteht besonders für kleine und mittelständische Unternehmen mit einer geringen Eigenkapitalquote sowie Unternehmen, die über den Verkauf bzw. die Weitergabe des Unternehmens im Familienverbund nachdenken. Für Gesellschafter-Geschäftsführer besteht besonderer Handlungsbedarf: Sie sind in besonderem Maß von der betrieblichen Altersversorgung abhängig, da sie in der Regel keine Rentenansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung erwerben. Aus diesem Grund empfiehlt Werner Rofner, Gesellschafter-Geschäftsführern rechtzeitig über die Sicherung der eigenen Versorgungsansprüche bei wirtschaftlichen Problemen ihres Unternehmens nachdenken.

Für das Auslagern von Pensionszusagen in Pensionsfonds sprechen zahlreiche Argumente wie die Verbesserung der Insolvenzsicherheit des Pensionsanspruchs, Kapitalrückfluss im Todesfall und steuerfreie Kapitalansammlung im Pensionsfonds.


Unternehmen profitieren von zahlreichen weiteren Vorteilen

Die Auslagerung bringt den Unternehmen zahlreiche weitere Vorteile mit sich. So profitiert die Gesellschaft von verbesserten Bilanzkennzahlen und Kreditkonditionen, reduziert den Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit der Abrechnung von Rentnerbeständen und vermeidet die negativen Konsequenzen des neuen Versorgungsausgleichsgesetzes. Darüber hinaus führt das Auslagern zu umfangreichen Steuerstundungseffekten. Während bei einer Direktzusage lediglich Betriebsausgaben in Höhe der Zuführung zur Pensionsrückstellung nach § 6a EStG entstehen, ermöglicht die Auslagerung eine Berücksichtigung des Pensionsaufwands in realistischer Höhe.


Unterstützung durch Spezialisten

In der Praxis fühlen sich eine Großzahl an Geschäftsführern bestens abgesichert und haken das Thema Altersvorsorge gedanklich ab. Die Bemühungen von Finanzberatern, das Konzept zu überprüfen wehren Sie in der Regel erfolgreich ab. Sie sind im Glauben, der Steuerberater habe alles im Griff und alles sei bestens. Doch die Realität meist sieht anders aus. Bei Pensionszusagen sind nicht nur steuerliche Aspekte zu beachten. Ein ebenso, wenn nicht größer Anteil betreffen das Arbeitsrecht, das Gesellschaftsrecht bis hin zum Insolvenzrecht und dies kann in der Regel der Steuerberater nicht leisten. Deshalb kooperiert die Wirtschaftskanzlei Rofner & Kollegen mit einem Pool an qualifizierten Rechtsberatern und erarbeitet in Zusammenarbeit mit Ihrem steuerlichen Vertreter eine haftungssichere und maßgeschneiderte Pensionslösung.

Quelle: Wirtschaftskanzlei Rofner & Kollegen
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